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Wohnungsgeberbescheinigung muss vorgelegt werden

Bürgeramt informiert über wichtige Änderung im Bundesmeldegesetz

 

 

 

 

 

Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, am 25. September hat der Bund die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu dem neuen Gesetz verabschiedet. In diesem Zusammenhang weist das Neu-Isenburger Bürgeramt auf eine wichtige Änderung hin: Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen sind ab 01. November nur noch möglich, wenn eine so genannte Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt wird. Mit dieser Bescheinigung bestätigt der Wohnungsgeber, dass der Meldepflichtige auch tatsächlich in die angegebene Adresse einzieht oder dort auszieht. Eine entsprechende Bescheinigung ist auch dann notwendig, wenn jemand selbst Eigentümer seiner neuen Wohnung ist.

Die Stadt hat ein entsprechendes Formular vorbereitet und auf ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung gestellt: http://neu-isenburg.de/fileadmin/user_upload/Buergerservice/Verwaltung%20im%20Rathaus/Formulare/151019_wohnungsgeberbestaetigung_form.pdf.

Das Formular muss unbedingt ausgedruckt und vom Wohnungsgeber eigenhändig unterschrieben werden.

In Kürze wird das Bürgeramt über weitere relevante Änderungen nach dem neuen Bundesmeldegesetz informieren.