Bebauungspläne
Mit dem Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, werden jeweils einzelne Teilbereiche der Gemeinde überarbeitet, für die eine bestimmte Gebietsentwicklung vorgesehen ist. Im sogenannten Bauleitplanverfahren werden auch die Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) berücksichtigt. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweisen, die Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten sowie darüber geben, wie und in welchem Umfang auf ein Grundstück gebaut werden darf.
Für einen großen Teil des Stadtgebiets von Neu-Isenburg gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen ds Baugesetzbuchs (BauGB) für den Innen- bzw. für den Außenbereich (§ 34 bzw. § 35 BauGB). Gibt es einen erhöhten Regelungsbedarf für einen bestimmten Bereich, ist es eine der Aufgaben der Stadtplanung, dafür einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Daher liegen bereits für knapp die Hälfte des Stadtgebiets Bebauungspläne vor, die bei der Planung eines Vorhabens zu beachten sind.
Kürzlich rechtskräftig gewordene Bebauungspläne und Bebauungspläne im Verfahren werden online aufgeführt. Bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplanes sind im BauGB festgelegte Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Beteiligung, Förmliche Beteiligung, Satzungsbeschluss) einzuhalten, für die jeweils ein kommunalpolitischer Beschluss erforderlich ist. Die Belange der Öffentlichkeit, der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden sowie die des Umwelt- und Naturschutzes werden dabei berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.
Kontakt:
Stadtentwicklung und Bauberatung
Hugenottenallee 53 | |
63263 Neu-Isenburg | |
E-Mail: | daniela.graf@stadt-neu-isenburg.de |
Telefon: | 06102 - 241-612 |
E-Mail: | marcus.brockmann(at)stadt-neu-isenburg.de |