Leben
Kultur & Freizeit
Wirtschaft
Bürgerservice
Navigation
Leben und Wohnen
Online Anmeldeverfahren Kinderbetreuung Kinder & Jugend Frauen Senioren Integration Klima und Energie Umwelt und Natur Bauen und Mobilität Stadt und Geschichte Ehrenamt
Navigation
Kultur und Freizeit
Veranstaltungskalender Veranstaltungsorte Kultur und Kunst Museen Stadtbibliothek Sport Sehenswürdigkeiten & Stadtführungen Vereine Gastronomie Hotels Fairtrade & Einkaufen
Navigation
Bürgerservice
Stellenangebote Rathauspresse Adressen von A-Z Dienstleistungen von A-Z Verwaltung im Rathaus Online-Service Karriere und Ausbildung Bürgeramt Wahlen
Navigation
Bürgerservice
Ehrenamt in einem Wahlvorstand Landtagswahl 2023 Wahlergebnisse aus Neu-Isenburg (Historie)
Navigation
Bürgerservice
Wahlergebnisse Europawahlen Wahlergebnisse Bundestagswahlen Wahlergebnisse Landtagswahlen Wahlergebnisse Kommunalwahlen Wahlergebnisse Bürgermeister/in Wahlergebnisse Ausländerbeirat
Nächste Wahltermine Kontakt
Standesamt Kommunalpolitik Haushalt Stadtwerke DLB GeWoBau Abfallkalender Feuerwehr Intranet Anmeldung

Bebauungspläne

Mit dem Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, werden jeweils einzelne Teilbereiche der Gemeinde überarbeitet, für die eine bestimmte Gebietsentwicklung vorgesehen ist. Im sogenannten Bauleitplanverfahren werden auch die Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) berücksichtigt. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweisen, die Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten sowie darüber geben, wie und in welchem Umfang auf ein Grundstück gebaut werden darf.

Für einen großen Teil des Stadtgebiets von Neu-Isenburg gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen ds Baugesetzbuchs (BauGB) für den Innen- bzw. für den Außenbereich (§ 34 bzw. § 35 BauGB). Gibt es einen erhöhten Regelungsbedarf für einen bestimmten Bereich, ist es eine der Aufgaben der Stadtplanung, dafür einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Daher liegen bereits für knapp die Hälfte des Stadtgebiets Bebauungspläne vor, die bei der Planung eines Vorhabens zu beachten sind.

Kürzlich rechtskräftig gewordene Bebauungspläne und Bebauungspläne im Verfahren werden online aufgeführt. Bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplanes sind im BauGB festgelegte Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Beteiligung, Förmliche Beteiligung, Satzungsbeschluss) einzuhalten, für die jeweils ein kommunalpolitischer Beschluss erforderlich ist. Die Belange der Öffentlichkeit, der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden sowie die des Umwelt- und Naturschutzes werden dabei berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.

Kontakt:

Daniela Graf
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Stadtentwicklung und Bauberatung
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: daniela.graf@stadt-neu-isenburg.de
Marcus Brockmann
Telefon: 06102 - 241-612
E-Mail: marcus.brockmann(at)stadt-neu-isenburg.de