Bebauungspläne
Mit dem Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, werden jeweils einzelne Teilbereiche der Gemeinde überarbeitet, für die eine bestimmte Gebietsentwicklung vorgesehen ist. Im sogenannten Bauleitplanverfahren werden auch die Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) berücksichtigt. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweisen, die Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten sowie darüber geben, wie und in welchem Umfang auf ein Grundstück gebaut werden darf.
Für einen großen Teil des Stadtgebiets von Neu-Isenburg gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen ds Baugesetzbuchs (BauGB) für den Innen- bzw. für den Außenbereich (§ 34 bzw. § 35 BauGB). Gibt es einen erhöhten Regelungsbedarf für einen bestimmten Bereich, ist es eine der Aufgaben der Stadtplanung, dafür einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Daher liegen bereits für knapp die Hälfte des Stadtgebiets Bebauungspläne vor, die bei der Planung eines Vorhabens zu beachten sind.
Bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplanes sind im BauGB festgelegte Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Beteiligung, Förmliche Beteiligung, Satzungsbeschluss) einzuhalten, für die jeweils ein kommunalpolitischer Beschluss erforderlich ist. Die Belange der Öffentlichkeit, der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden sowie die des Umwelt- und Naturschutzes werden dabei berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.
Von der Stadt erlassene Satzungen, die das Bauwesen betreffen, beinhalten z.B. die Regelungen für Stellplätze (Stellplatzsatzung), den Umgang mit Bäumen (Baumschutzsatzung) sowie die gestalterischen Vorgaben für besondere Gebiete (Alter Ort). Sie sind zu beachten bei der Planung und Umsetzung baulicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Neu-Isenburg.
Zu den einzelnen Satzungen gelangen Sie hier.
In Bearbeitung befindliche Bebauungspläne
Die Unterlagen zu laufenden Bauleitplanverfahren liegen während der Beteiligungsfrist zu den üblichen Dienststunden der Stadtverwaltung, montags, dienstags, donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Raum A 1.38 zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite ein zusätzliches Angebot der Stadt Neu-Isenburg ist und nicht die Offenlage im Dienstgebäude ersetzt.
Die hier aufgeführten Bebauungspläne befinden sich aktuell im Verfahren bzw. sind kürzlich zur Rechtskraft gebracht worden. Diese sowie alle weiteren vorhandenen rechtswirksamen Bebauungspläne können auch im Rathaus in Raum A1.38 beziehungsweise auf der Seite des BürgerGIS des Kreises Offenbach eingesehen werden.
Übersichtsplan
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