Stadt Neu Isenburg

Leben und Wohnen

Förderprogramme


Die Stadt Neu-Isenburg fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Gemeinde möchte damit einen lokalen Beitrag zur Reduzierung von Kohlendioxid leisten. Zudem fördert die Stadt die Nutzung des Regenwassers, das z.B. von Dächern abfließt. Damit sollen Einsparungen beim Verbrauch von Trinkwasser beispieleweise für die Gartenbewässerung möglich werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Stadtverordnetenversammlung Förderrichtlinien für thermische Solaranlagen, effiziente Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Zisternen beschlossen. Für alle Anlagen gilt, dass der Antrag vor Baubeginn beim Fachbereich "Hochbau" gestellt werden muss. Weitere Informationen zu den Programmen finden unten auf dieser Seite.

Förderung von Photovoltaikanlagen

Die Stadt Neu-Isenburg fördert den Einbau von Photovoltaikanlagen. Danach können Neu-Isenburger Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung. Die Obergrenze liegt bei 1.250 Euro je Anlage.

Downloads: FörderrichtliniePDF-Datei2,13 MB | FörderantragPDF-Datei126,38 kB

Förderung von effizienten Wärmepumpen

Die Stadt Neu-Isenburg fördert den Einbau von effizienten Wärmepumpen. Diese Technik nutzt die im oberflächennahen Bereich (bis in Tiefen von 400 m) vorhandene Wärmeenergie. Je nach Anlagentyp werden pauschal 1.000 Euro oder 2.000 Euro gewährt.

Downloads: FörderrichtliniePDF-Datei1,70 MB | FörderantragPDF-Datei168,74 kB

Förderung von thermischen Solaranlagen

Auch solarthermische Anlagen werden gefördert. Die Förderung beträgt 100 Euro pro Quadratmeter. Maximal werden 1.000 Euro pro Liegenschaft gewährt.

Downloads: FörderrichtliniePDF-Datei1,19 MB | FörderantragPDF-Datei261,71 kB
Installationsbescheinigung für eine solarthermische AnlagePDF-Datei50,02 kB

Förderung von Zisternen

Ein weiteres Förderprogramm ist für den Bau von Regenwasseranlagen beziehungsweise Zisternen zur Verwendung von Regenwasser für die Bewässerung oder als Brauchwasser im Haushalt. Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigte oder von ihnen bevollmächtigte Personen (zum Beispiel Mieter). Für die Installation einer Regenwasseranlage oder das Aufstellen eines geschlossenen Regenwasserbehälters wird ein Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen und durch den Fachbereich Hochbau geprüften Rechnungen gewährt, maximal jedoch 2.000 Euro pro Liegenschaft.

Downloads: FörderrichtliniePDF-Datei1,82 MB | FörderantragPDF-Datei153,54 kB

Wichtig: Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn Antragstellung und Bewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgt sind. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Fördermöglichkeiten

hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH
Mainzer Straße 98 - 102
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/74623-0
www.hessenenergie.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergstraße 11
63067 Offenbach
Tel.: 069/9132-03
www.wibank.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Anreizprogramm für private Immobilien

Im Zuge des Stadtumbaus ist eine der wesentlichen Maßnahmen das Durchführen eines Anreizprogramms. Hier sollen Eigentümer*innen aktiv werden und in den Prozess miteingebunden werden, um im Fördergebiet „Vom Alten Ort zur Neuen Welt“ weitere städtebauliche Maßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) umzusetzen. Mehr Infos zum Anreizprogramm finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)

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