Förderung von Schallschutzmaßnahmen
Aufgrund der hohen Fluglärm-Belastung rund um den Frankfurter Flughafen wurde von der Hessischen Landesregierung eine Lärmschutzverordnung verfügt, die seit dem 13. Oktober 2011 in Kraft ist. Durch diese Verordnung werden bauliche Schallschutzmaßnahmen finanziell gefördert. Eigentümer, deren Wohnungen und Häuser in definierten Zonen liegen (Tag-Schutzzone 1, Nacht-Schutzzone), erhalten Zuschüsse für passive Schallschutzmaßnahmen. Die Frist zur Beantragung endet am 12. Okt. 2021.
Zudem werden seit dem 01. Jan. 2013 über den so genannten Regionalfonds weitere Gelder (maximal Zuschuss: 4.350,- € pro Haushalt) und Darlehen zur Verfügung gestellt. Die so genannte Regionalfondszone entspricht in etwa der Tag-Schutzzone 1. Nur in Zeppelinheim geht sie ein kleines Stück darüber hinaus. Die Frist zur Beantragung endet am 31. Dez. 2021.
Seit Oktober 2016 wird die Entschädigung für die Beeinträchtigung des Aufenthalts im Außenwohnbereich ausgezahlt. Betroffene, die innerhalb der Tag-Schutzzone 1 wohnen, können Ihre Ansprüche geltend machen (Frist: 12. Okt. 2021).
Ausführliche Informationen zur Antragstellung sowie Auskünfte über die Anspruchsberechtigung (mittels Adresseingabe oder mithilfe von parzellengenauen Karten) findet man auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt. Dort findet man auch die Antragsformulare. Außerdem gibt es Informationen zu den Verordnungen zum Lärmschutz auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW).
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung erhält man beim Fachbereich 10.4 der Neu-Isenburger Stadtverwaltung unter der Nummer 241-764. Rechtsverbindliche Auskunft zu den Lärmschutzprogrammen erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt. Telefonisch sind die zuständigen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums unter der Rufnummer 06151 12-3121 erreichbar; oder per E-Mail an folgende Adresse: schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de.
Weitere Informationen
Telefon: | 06102 - 241 - 764 |
E-Mail: | markus.bucher@stadt-neu-isenburg.de |
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