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Hessen Mobil saniert Landesstraße zwischen Zeppelinheim und Dreieich-Buchschlag

Hessen Mobil saniert die Landesstraße 3262 zwischen Zeppelinheim und Dreieich-Buchschlag vom 13. September bis voraussichtlich Mitte Oktober 2025. Geplant ist eine Erneuerung der Deckschicht zwischen der Abfahrt auf die B 44 und Dreieich-Buchschlag.

Für den ersten Bauabschnitt ist eine Vollsperrung zwischen der Straße „Im Steingrund“ in Dreieich und dem Bahnübergang notwendig. Während der weiteren Bauzeit wird der Verkehr als Einbahnstraße von Zeppelinheim in Fahrtrichtung Dreieich-Buchschlag geführt. Die Aus- und die Einfahrt in den Mitteldicker Weg wird über eine Ampel geregelt. Die Ausfahrt aus dem Mitteldicker Weg ist während der Bauzeit nur in Fahrtrichtung Dreieich-Buchschlag möglich.

Die Sanierung wird in folgende drei Abschnitte eingeteilt:

  • Bauabschnitt 1: Vollsperrung Dreieich, „Im Steingrund“ bis Bahnübergang 13.09.2025 bis Ende September 2025
    Der Weg entlang der Bahnlinie kann vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Die Vollsperrung ist aufgrund der geringen Fahrbreiten notwendig. Die Bauphase reicht bis in die Mitte der Straße „Im Steingrund“. 

  • Bauabschnitt 2: Südfahrbahn von Abfahrt B 44 bis „Im Steingrund“ Ende September bis Anfang Oktober 2025
    Die Zufahrt zur Fa. Rytec. wird während der Arbeiten auf der Straßenseite durch das Baufeld ermöglicht. Die Zufahrt der Autos wird mit der Baufirma abgestimmt. Die Einbahnstraße führt von Zeppelinheim (Westen) nach Buchschlag (Osten).

  • Bauabschnitt 3: Nordfahrbahn: von „Im Steingrund“ bis Abfahrt B 44 (FR FFM) Anfang Oktober bis Mitte Oktober 2025.
    Die Zufahrt zum Gewerbegebiet (Mitteldicker Weg) ist jederzeit möglich. 
    Um die Zufahrt zu gewährleisten, wird eine Ampel aufgestellt. Für einen Zeitraum wird die Fräsfläche mit einer max. Höhendifferenz von 4cm gequert. Die Einbahnstraße führt von Zeppelinheim (Westen) nach Buchschlag (Osten).

Auch der Busverkehr ist von dieser Maßnahme betroffen. Dazu wird die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) gesondert informieren. 
 

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