Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 eine neue Gebührensatzung für die Nutzung der Stadtbibliothek Neu-Isenburg beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Nutzungs- und Gebührenordnung, die seit 1998 galt und nach der Euro-Umstellung nur punktuell angepasst wurde. Mit der neuen separaten Satzung werden die Gebühren transparent geregelt und an die tatsächlichen Betriebskosten angepasst.
In den vergangenen Jahren hat sich das Angebot der Stadtbibliothek deutlich erweitert. Neue Medienarten, hier ist vor allem ein umfangreiches und vielfältiges Angebot an digitalen Medien zum Streamen und Herunterladen zu nennen, zusätzliche Dienstleistungen und steigende EDV-Kosten machen eine Aktualisierung notwendig.
Die Nutzungsmöglichkeiten selbst bleiben weiterhin über die bestehende Nutzungsordnung geregelt. Die neue Benutzungsordnung geht ebenfalls auf die Veränderungen der Angebote wie Selbstverbuchung und die Nutzung digitaler Angebote ein und berücksichtigt auch veränderte Datenschutzbestimmungen. Sie kann auch künftig durch einfachen Beschluss geändert werden und benötigt keinen Satzungscharakter.
Die neue Gebührensatzung enthält unter anderem folgende Anpassungen:
- Die Jahresgebühr für Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahre erhöht sich von 5,00 auf 10,00 €.
- Die Vormerkung von Medien wird zukünftig für 1,00 € möglich sein (anstatt wie bisher für 0,50 €), die Gebühr für Fernleihbestellungen außerhalb Neu-Isenburgs steigt von 1,50 € auf 4,00 €. Damit werden gestiegene Porto- und Transportkosten gedeckt.
- Die Kosten für Ausdrucke erhöhen sich aufgrund gestiegener EDV-Betriebskosten: Ein DIN-A4-s/w-Ausdruck kostet künftig 0,20 € (bisher 0,10 €), ein Farbausdruck 0,40 € (bisher 0,20 €).
- Rechtlich notwendige Paragrafen wie der Geltungsbereich und die Regelungen zur Entstehung des Gebührenanspruchs wurden ergänzt.
„Mit der neuen Gebührensatzung haben wir uns an den realen Kosten orientiert. Außerdem sind in den vergangenen 27 Jahren neue Gebühren hinzugekommen, so das eine Neufassung der Nutzungsordnung und Gebühren erforderlich war“, erklärt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.



