Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren

Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat in seiner Sitzung am 12. November beschlossen, die Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren zu erweitern. Der Stadtverordnetenversammlung liegt die Erste Änderungssatzung in der Sitzung am 11. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vor. 

Das Gebührenverzeichnis soll um die „Beseitigung von Wasserschäden nach Starkregenereignissen“ ergänzt werden. Damit reagiert die Stadt Neu-Isenburg auf die zunehmenden Herausforderungen durch Starkregenereignissen. Nach massiven Regenfällen zählt die Meldung „Wasser im Keller“ zu den häufigsten Feuerwehreinsätzen. Um bei der Abwicklung von kostenpflichtigen Einsätzen nach Starkregenereignissen einheitlich und unabhängig von dem eingesetzten Gerät abrechnen zu können, wird für diesen Abrechnungsfall eine Pauschale in Höhe von 190 Euro pro Einsatz festgelegt.

„Unsere Feuerwehr leistet in Extremsituationen wie Starkregenereignissen einen unschätzbaren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Mit der Ergänzung des Gebührenverzeichnisses schaffen wir Transparenz und eine gerechte Grundlage, um diese Einsätze auch in Zukunft auf hohem Niveau sicherstellen zu können,“ sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.

Anlage DS 19/1774

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