Seit dem 1. Januar 2025 gilt nach einer neuen EU Richtlinie die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Diese Pflicht wurde eingeführt, damit Altkleider in ganz Europa wiederverwendet oder nachhaltig recycelt werden können. In Deutschland läuft dieses System schon recht gut. Denn etwa 60 Prozent der Textilabfälle werden bereits über öffentliche Sammelstellen entsorgt. Andere europäische Länder liegen im Vergleich bei unter zehn Prozent Erfassungsquote für Altkleider. Gerade für diese Länder soll die neue Regelung dafür sorgen, dass Alttextilien nicht im Restmüll landen.
In Neu-Isenburg und Dreieich läuft die getrennte Erfassung über das bewährte System der Altkleidercontainer.
Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich nun die Frage: „Wohin mit verschmutzten oder beschädigten Altkleidern? Dürfen diese nicht in die Restmülltonne?“
Dazu Frank Ullrich, Leiter Abfallwirtschaft bei der DLB AöR: „Zerschlisse, stark beschädigte oder sehr verschmutzte Kleidung darf über die Restmülltonne entsorgt werden.“ In die Altkleidercontainer gehören Kleidungsstücke, die einer Wiederverwertung oder einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können. Im Idealfall sollte es sich um saubere und noch tragbare Kleidungsstücke handeln. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die Getrenntsammlungspflicht somit nichts.
Neben der umweltgerechten Entsorgung von Altkleidern in den Sammelcontainern bieten Second Hand Kaufhäuser, Tausch- und Flohmärkte eine nachhaltige Alternative.