Am 5. Februar 2024 beginnt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planfeststellungsabschnitt Süd 2 der Regionaltangente West (RTW). Bis zum 01. März 2024 können betroffene Bürgerinnen und Bürger auf verschiedenen Wegen ihre Meinung zur Planung der Schienentrasse äußern.
Der Planfeststellungsabschnitt Süd 2 beginnt östlich des ehemaligen Bahnübergangs Fischer-Lucius, welcher im Zuge der RTW wieder errichtet wird, und verläuft bis zum Wohngebiet Birkengewann am östlichen Ende von Neu-Isenburg. Seine Streckenlänge beträgt ca. 3,4 km.
Auf der Website www.regionaltangente-west.de (Öffnet in einem neuen Tab) finden sich Informationen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zum Projekt insgesamt. Der Erläuterungsbericht inklusive Anlagen (Pläne, Gutachten), welche auf der Homepage heruntergeladen werden können, liegen außerdem in Papierform im Rathaus Neu-Isenburg zur Einsichtnahme aus. Es liegt zudem ein Vordruck bereit, auf dem Stellungnahmen, Einwände und Anregungen notiert werden können. Das ausgefüllte Formular kann in den dort aufgestellten Briefkasten geworfen oder per Post, E-Mail oder Fax direkt bei der Regionaltangente West Planungsgesellschaft mbH (RTW GmbH) eingereicht werden. Es ist zudem ein Anrufbeantworter bei der RTW GmbH erreichbar, welcher Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aufzeichnet. Dieser wird regelmäßig abgehört. Am Dienstag, den 20. Februar 2024, findet ab 19 Uhr für die betroffene Öffentlichkeit eine Dialog- und Informationsveranstaltung in der Hugenottenhalle Neu-Isenburg statt. Um 19:30 Uhr wird die Veranstaltung mit einer Begrüßung und Vorstellung des Projektes durch die Vorhabenträgerin offiziell eröffnet.
Informationen zur Planung der RTW
Die RTW GmbH ist verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb der Infrastruktur der RTW, einer neuen tangentialen Schienenverbindung im Westen des Rhein-Main-Gebietes zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Bei diesem Projekt sollen – soweit möglich – vorhandene Eisenbahnstrecken genutzt und ggf. erweitert werden, die mit Neubauabschnitten miteinander verknüpft werden. Das Vorhaben wurde in fünf Planfeststellungsabschnitte (Nord, Nord 2, Mitte, Süd 1 und Süd 2) unterteilt, für die jeweils eigene Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) Süd 2 ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 28ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchzuführen. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Hinblick auf die vom hessischen Gesetzgeber eingeführte Regelung für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - HVwVfG) führt die RTW GmbH für das vorgenannte Vorhaben eine solche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für jeden Planfeststellungsabschnitt durch. Sie erfolgt noch vor Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens und dient dazu, das Vorhaben der betroffenen Öffentlichkeit frühzeitig bekannt zu machen, damit Stellungnahmen, Einwände, Anregungen, Hinweise und Fragen aus der betroffenen Bevölkerung, von Trägern öffentlicher Belange etc. vom Vorhabenträger in seiner Planung vor der förmlichen Einleitung des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden können.
Alle eingereichten Stellungnahmen, Anregungen und Einwände werden gesammelt, ausgewertet und nach Beendigung der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsabschnitt Süd 2 in einem Ergebnisbericht zusammengefasst, der auch Gegenstand der Planfeststellungsunterlage und auf der Homepage der RTW Planungsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellt werden wird.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Webseite der RTW. (Öffnet in einem neuen Tab) Gerne können Sie sich auch direkt an die RTW GmbH wenden.