Der Magistrat hat dem Konzeptpapier „Forderungen für einen verbesserten Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Fluglärm“ des Koordinierungskreises der KAGZRM zugestimmt. Es wird nun der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
An dem Papier hat die Stadt Neu-Isenburg mitgewirkt. Das Papier wurde vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien der KAGZRM-Mitglieder bei der Mitgliederversammlung am 13. Juni 2024 in Walldorf beschlossen und wird an die politischen Gremien auf kommunaler sowie auf Bundes- und Landesebene weitergeleitet.
„In dem Konzeptpapier sind die Forderungen enthalten, die die Stadt Neu-Isenburg seit Jahren vertritt. Wir sind für eine Ausweitung der Lärmschutzzonen, eine Verbesserung des Schallschutzes und eine Einführung eines Nachtflugverbotes von 22:00 bis 06:00 Uhr. Auch ein neues Gutachten, das im Auftrag des Fluglärmschutzvereins im Jahr 2023 erstellt wurde, untermauert diese Forderungen wissenschaftlich“, fasst Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein zusammen.
Demnach empfehlen die Gutachter, als gesundheitlich vertretbare zwingende Auslöseschwellen, unter anderem eine Absenkung der Lärmgrenzwerte in der Tagschutzzone 1 von 60 auf 56 dB(A) und in der Nachtschutzzone von 50 auf 44 dB(A). Aufgrund der Erkenntnisse des Gutachtens zum Gesundheitsschutz wird von der Bundesregierung eine Anpassung der entsprechenden Bundes-Gesetze (Luftverkehrsgesetz, FluLärmG) und eine Modifikation der gesetzlichen Regelungen für baulichen Schallschutz gefordert. Das Papier enthält auch weitere Forderungen gegenüber der Landesregierung, wie beispielsweise die Erweiterung der Lärmschutzbereiche und ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 24:00 Uhr.