Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

15. März: Gemeindewahl, Kreiswahl sowie Orts- und Ausländerbeiratswahl

Am Sonntag, 15. März 2026, finden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr gleichzeitig die Gemeinde- und Kreiswahl sowie die Orts- und Ausländerbeiratswahl statt. 

Die Stadt Neu-Isenburg ist hierfür in 22 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlberechtigt ist, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens 22. Februar 2026 übersandt.

verschieden farbige Musterzettel in hellblau, grün, hellgrün und grau für die verschiedenen Wahlmöglichkeiten

Aus der Wahlbenachrichtigung gehen der jeweilige Wahlbezirk und der Wahlraum (Wahllokal) hervor, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich.

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweispapier mitzubringen.

Neueinteilung der Wahlbezirke 

Die Wahlbezirke in der Stadt Neu-Isenburg wurden im vergangenen Jahr neu zugeschnitten. Dadurch kann sich für einige Bürgerinnen und Bürger ein anderer Wahlraum ergeben. Bitte beachten Sie daher die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Falls diese verlegt wurde, kann über die Internetseite der Stadt Neu-Isenburg im Bereich „Wahlen“ https://www.neu-isenburg.de/rathaus_und_service/wahlen/kommunalwahl-2026/ (Öffnet in einem neuen Tab) der Wahllokalfinder genutzt werden. Dort wird nach Eingabe der Wohnanschrift der zuständige Wahlraum angezeigt.

Wahlbezirke 

Wahlraum

1

Ludwig-Uhland-Schule, Dreiherrensteinplatz 3,
Neu-Isenburg

2

Ludwig-Uhland-Schule, Dreiherrensteinplatz 3,
Neu-Isenburg

3

Ludwig-Uhland-Schule, Dreiherrensteinplatz 3,
Neu-Isenburg

4

Goetheschule, Offenbacher Str. 160,
Neu-Isenburg

5

Goetheschule, Offenbacher Str. 160,
Neu-Isenburg

6

Goetheschule, Offenbacher Str. 160,
Neu-Isenburg

7

Seniorenhaus Erlenbachaue,
An den Schulwiesen 4, 
Neu-Isenburg

8

Haus der Vereine, Offenbacher Str. 35,
Neu-Isenburg

9

Haus der Vereine, Offenbacher Str. 35,
Neu-Isenburg

10

Schule im Buchenbusch, Eschenweg 4, 
Neu-Isenburg

11

Schule im Buchenbusch, Eschenweg 4,
Neu-Isenburg

12

Schule im Buchenbusch, Eschenweg 4,
Neu-Isenburg

13

Alten- und Pflegeheim an den Platanen, Lessingstr. 4,
Neu-Isenburg

14

Brüder-Grimm-Schule, Waldstr. 101,
Neu-Isenburg

15

Brüder-Grimm-Schule, Waldstr. 101,
Neu-Isenburg

16

Brüder-Grimm-Schule, Waldstr. 101,
Neu-Isenburg

17

Brüder-Grimm-Schule, Waldstr. 101,
Neu-Isenburg

18

Stadtwerke, Zugang über Odenwaldstraße,
Neu-Isenburg 

19

Bildungszentrum West/ W.-Hauff-Schule, Alicestr. 107,
Neu-Isenburg 

20

Bildungszentrum West/ W.-Hauff-Schule, Alicestr. 107,
Neu-Isenburg 

21

Bildungszentrum West/ W.-Hauff-Schule, Alicestr. 107,
Neu-Isenburg 

22

Bürgerhaus Zeppelinheim, Kapitän-Lehmann-Straße 2,
Neu-Isenburg

Wahlschein beantragen (Briefwahl) 

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden:

  • bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr
  • die Online-Beantragung auf der städtischen Homepage ist nur bis zum 10. März 2026 möglich

Kurz vor dem Wahltermin wird empfohlen, Wahlscheine möglichst direkt beim Wahlamt zu beantragen, um Verzögerungen auf dem Postweg zu vermeiden.

Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15. März, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl 

Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt vorliegen. Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 15. März, 18 Uhr, im Wahlamt, Hugenottenallee 53, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe am Wahltag noch bis 18:00 Uhr eingeworfen werden.

Stimmzettel und Stimmabgabe

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wählerinnen und Wähler erhalten beim Betreten des Wahlraums jeweils die Stimmzettel für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind:

  • für die Gemeindewahl einen weißen Stimmzettel und einen gleichfarbigen Stimmzettelumschlag
  • für die Kreiswahl einen roten Stimmzettel und einen gleichfarbigen Stimmzettelumschlag
  • für die Ortsbeiratswahl einen grünen Stimmzettel und einen gleichfarbigen Stimmzettelumschlag
  • für die Ausländerbeiratswahl einen blauen Stimmzettel und einen gleichfarbigen Stimmzettelumschlag

Hinweise zur Stimmabgabe bei Gemeinde-, Kreis- und Ortsbeiratswahl

Bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistags und des Ortsbeirats finden nach den Grundsätzen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. 

Das bedeutet 

  • Stimmen können auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber in unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden (Panaschieren).
  • Jeder Bewerberin und jedem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden (Kumulieren).
  • Wer nicht alle Stimmen einzeln vergeben möchte oder noch Stimmen übrig hat, kann zusätzlich den Kreis in der Kopfleiste eines Wahlvorschlags ankreuzen. Dann werden den Bewerberinnen und Bewerbern dieses Wahlvorschlags so lange weitere Stimmen zugerechnet, bis alle Stimmen vergeben sind oder jede Person drei Stimmen erhalten hat.
  • Ein Wahlvorschlag kann auch ausschließlich in der Kopfleiste durch ankreuzen der Kopfstimme gekennzeichnet werden, ohne einzelne Personen zu kennzeichnen. Hierdurch erhalten jede Bewerberin und jeder Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags jeweils eine Stimme, bis alle Stimmen vergeben sind oder jede Person drei Stimmen erhalten hat.
  • Werden bei einem angekreuzten Wahlvorschlag einzelne Bewerberinnen oder Bewerber gestrichen, erhalten diese keine Stimmen.

Hinweise zur Ausländerbeiratswahl

Bei der Ausländerbeiratswahl können jeder Bewerberin und jedem Bewerber ebenfalls bis zu drei Stimmen gegeben werden. Ein Listenkreuz ist hier jedoch nicht möglich, da es sich um eine Mehrheitswahl handelt.

Wählen kann jede ausländische Ausländerin und jeder ausländische Bürger (auch EU-Bürgerinnen und Bürger sowie alle Staatenlosen),

  • die mindestens 18 Jahre alt sind,
  • am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der jeweiligen Kommune bzw. Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Nicht wählen dürfen

  • Personen, die neben der ausländischen auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (Doppelstaater)
  • Eingebürgerte
  • Nicht-meldepflichtige Ausländerinnen und Ausländer (z.B. Angehörige ausländischer Streitkräfte, Personal von Botschaften und Konsulaten).

Öffentlichkeit

Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in der Brüder-Grimm-Schule, Waldstraße 101, 63263 Neu-Isenburg, zusammen.

Auszählungswahlvorstände

Für die Ermittlung des Wahlergebnisses wurden Auszählungswahlvorstände gebildet.

Sie sind für die Wahlbezirke bzw. Briefwahlbezirke zuständig und treten am 16. und 17. März 2026 um 9.00 Uhr zusammen. Daher bleibt das Rathaus an diesen Tagen geschlossen. Das Bürgeramt ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. 

Die Wahlergebnisse finden Sie unter www.neu-isenburg.de (Öffnet in einem neuen Tab)

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