Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

Gefahrenabwehrverordnung wurde überarbeitet

Die Stadt Neu-Isenburg hat Bußgelder der Ordnungswidrigkeiten der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, in Gebäuden sowie auf Grün-, Sport- und Spielanlagen überarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat dies in seiner Sitzung vom 04.11.2025 beschlossen. Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

„Mit dem neuen Bußgeldkatalog wollen wir einen weiteren Beitrag für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum leisten und die klare Botschaft senden: Die Verschmutzung des öffentlichen Raums wird teurer als bisher“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Die Gefahrenabwehrverordnung (GVO) regelt, welche Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet geahndet werden können. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro belegt werden – je nach Art und Schwere des Verstoßes. Grundlage für die Festsetzung ist § 77 HSOG in Verbindung mit § 17 OWiG.

Typische Auslöser von Verfahren sind Feststellungen durch die Ordnungspolizei, Anzeigen der Polizei, Meldungen aus der Bevölkerung oder Hinweise anderer städtischer Fachbereiche und des DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR. Die erhobenen Bußgelder wirken repressiv, dienen jedoch nicht der Bestrafung, sondern der Durchsetzung verbindlicher Regeln im Sinne einer geordneten Nutzung öffentlicher Flächen.

Der neue, gemeinsam von den Fachabteilungen und dem DLB-AöR erarbeitete Bußgeldkatalog konkretisiert die Bußgeldhöhen für verschiedene Verstöße – vom unerlaubten Befahren von Grünflächen bis hin zu Verunreinigungen, Störungen oder Beschädigungen städtischer Anlagen. Beispielsweise sollen Verunreinigungen (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi etc.) auf öffentlichen Straßen, Plätzen o.Ä. künftig 100 Euro kosten, statt bisher 50 Euro.  

Der Katalog soll für mehr Transparenz, welche Verstöße wie hoch geahndet werden sowie eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen und enthält Anpassungen an aktuelle Erfordernisse, etwa im Bereich von Grün- und Sportanlagen.

Natur

derzeit

Vorschlag neu

Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi ect.)

auf öffentlichen Straßen, Plätzen o.ä.

50,- €

100,00

Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi ect.) ohne Entfernung

75,- €

150,00

Beschädigung von Pflanzen, Blumen o.ä.

40,- €

80,00

Ball spielen oder Fahrrad fahren in Grünanlagen

75,- €

150,00

Missbräuchliche Nutzung von Grünanlagen*

75,- €

150,00

Verunreinigung von Brunnen und Wasserbecken

 

100,00

Tiere

Derzeit

Vorschlag neu

Fütterung von Haus- und Wildtauben

75,- €

150,00

Fütterung von Fischen oder Wasservögeln

50,- €

100,00

Hund freilaufend ohne Aufsicht gehalten

100,- €

200,00

Ausführen von Hunden ohne Hundekotbeutel

10,- €

20,00

Hund ohne Leine (an in § 2 genannten Örtlichkeiten)

75,- €

150,00

Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen

100,- €

200,00

Hundekot in Grün und Parkanlagen

125,- €

250,00

Hundekot auf Spielplätzen

150,- €

300,00

Tiere gejagt, gefangen oder belästigt

50,- €

100,00

Spielplätze, Bolzplätze, Sportanlagen

 

Derzeit

Vorschlag neu

Nutzung von Spielplätzen, Bolzplätzen, Sportanlagen o.ä. außerhalb der Öffnungszeiten

50,- €

100,00

Hunde auf Spielplätzen, Bolzplätzen, Sportanlagen o.ä.

75,- €

150,00

Verzehr von alkoholischen Getränken auf Spielplätzen

50,- €

100,00

Nutzung von Spielgeräten auf Spielplätzen über 14 Jahren

(ohne Aufsichts- oder Erziehungsfunktion)

50,- €

100,00

Rauchen auf Spielplätzen

50,- €

100,00

Sonstiges

 

Derzeit

Vorschlag

neu

Aggressives und hartnäckiges Betteln

75,- €

150,00

Kleine Notdurft

100,- €

200,00

Spucken

75,- €

150,00

Beschädigung von Papierkörben, Aschenbechern o.ä.

40,- €

80,00

Übernachten in Fahrzeugen oder Zelten außerhalb ausgewiesener Plätze (in einem Ausmaß über § 5 Abs. 2 hinaus)

100,- €

200,00

Verteilen von Handzetteln o.ä.

50,- €

100,00

Verteilen von Handzetteln o.ä. ohne Beseitigung der Verschmutzung

75,- €

150,00

Auto waschen oder reparieren auf öffentlichen Straßen oder Plätzen

75,- €

150,00

Anbringen von Plakaten, Bemalungen, wildes Graffiti oder Werbematerial an Häusern, Bäumen, Bauzäunen o.ä. ohne Beseitigung

20,- € - 5.000,- €

150,- € - 5.000,- €

Verstoß gegen unverzügliche Beseitigungspflicht von Plakaten etc.

20,- € - 150,- €

300,00

Lagerung oder Ablagerung von Sperrmüll (nach Art und Umfang)

50,- € – 4.000,- €

150,- € – 4.000,- €

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