Die Stadt Neu-Isenburg hat Bußgelder der Ordnungswidrigkeiten der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen, in Gebäuden sowie auf Grün-, Sport- und Spielanlagen überarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat dies in seiner Sitzung vom 04.11.2025 beschlossen. Der neue Bußgeldkatalog tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
„Mit dem neuen Bußgeldkatalog wollen wir einen weiteren Beitrag für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum leisten und die klare Botschaft senden: Die Verschmutzung des öffentlichen Raums wird teurer als bisher“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Die Gefahrenabwehrverordnung (GVO) regelt, welche Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet geahndet werden können. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro belegt werden – je nach Art und Schwere des Verstoßes. Grundlage für die Festsetzung ist § 77 HSOG in Verbindung mit § 17 OWiG.
Typische Auslöser von Verfahren sind Feststellungen durch die Ordnungspolizei, Anzeigen der Polizei, Meldungen aus der Bevölkerung oder Hinweise anderer städtischer Fachbereiche und des DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR. Die erhobenen Bußgelder wirken repressiv, dienen jedoch nicht der Bestrafung, sondern der Durchsetzung verbindlicher Regeln im Sinne einer geordneten Nutzung öffentlicher Flächen.
Der neue, gemeinsam von den Fachabteilungen und dem DLB-AöR erarbeitete Bußgeldkatalog konkretisiert die Bußgeldhöhen für verschiedene Verstöße – vom unerlaubten Befahren von Grünflächen bis hin zu Verunreinigungen, Störungen oder Beschädigungen städtischer Anlagen. Beispielsweise sollen Verunreinigungen (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi etc.) auf öffentlichen Straßen, Plätzen o.Ä. künftig 100 Euro kosten, statt bisher 50 Euro.
Der Katalog soll für mehr Transparenz, welche Verstöße wie hoch geahndet werden sowie eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen und enthält Anpassungen an aktuelle Erfordernisse, etwa im Bereich von Grün- und Sportanlagen.
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Natur |
derzeit |
Vorschlag neu |
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Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi ect.) auf öffentlichen Straßen, Plätzen o.ä. |
50,- € |
100,00 |
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Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi ect.) ohne Entfernung |
75,- € |
150,00 |
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Beschädigung von Pflanzen, Blumen o.ä. |
40,- € |
80,00 |
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Ball spielen oder Fahrrad fahren in Grünanlagen |
75,- € |
150,00 |
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Missbräuchliche Nutzung von Grünanlagen* |
75,- € |
150,00 |
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Verunreinigung von Brunnen und Wasserbecken |
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100,00 |
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Tiere |
Derzeit |
Vorschlag neu |
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Fütterung von Haus- und Wildtauben |
75,- € |
150,00 |
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Fütterung von Fischen oder Wasservögeln |
50,- € |
100,00 |
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Hund freilaufend ohne Aufsicht gehalten |
100,- € |
200,00 |
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Ausführen von Hunden ohne Hundekotbeutel |
10,- € |
20,00 |
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Hund ohne Leine (an in § 2 genannten Örtlichkeiten) |
75,- € |
150,00 |
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Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen |
100,- € |
200,00 |
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Hundekot in Grün und Parkanlagen |
125,- € |
250,00 |
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Hundekot auf Spielplätzen |
150,- € |
300,00 |
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Tiere gejagt, gefangen oder belästigt |
50,- € |
100,00 |
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Spielplätze, Bolzplätze, Sportanlagen
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Derzeit |
Vorschlag neu |
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Nutzung von Spielplätzen, Bolzplätzen, Sportanlagen o.ä. außerhalb der Öffnungszeiten |
50,- € |
100,00 |
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Hunde auf Spielplätzen, Bolzplätzen, Sportanlagen o.ä. |
75,- € |
150,00 |
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Verzehr von alkoholischen Getränken auf Spielplätzen |
50,- € |
100,00 |
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Nutzung von Spielgeräten auf Spielplätzen über 14 Jahren (ohne Aufsichts- oder Erziehungsfunktion) |
50,- € |
100,00 |
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Rauchen auf Spielplätzen |
50,- € |
100,00 |
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Sonstiges
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Derzeit |
Vorschlag neu |
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Aggressives und hartnäckiges Betteln |
75,- € |
150,00 |
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Kleine Notdurft |
100,- € |
200,00 |
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Spucken |
75,- € |
150,00 |
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Beschädigung von Papierkörben, Aschenbechern o.ä. |
40,- € |
80,00 |
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Übernachten in Fahrzeugen oder Zelten außerhalb ausgewiesener Plätze (in einem Ausmaß über § 5 Abs. 2 hinaus) |
100,- € |
200,00 |
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Verteilen von Handzetteln o.ä. |
50,- € |
100,00 |
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Verteilen von Handzetteln o.ä. ohne Beseitigung der Verschmutzung |
75,- € |
150,00 |
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Auto waschen oder reparieren auf öffentlichen Straßen oder Plätzen |
75,- € |
150,00 |
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Anbringen von Plakaten, Bemalungen, wildes Graffiti oder Werbematerial an Häusern, Bäumen, Bauzäunen o.ä. ohne Beseitigung |
20,- € - 5.000,- € |
150,- € - 5.000,- € |
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Verstoß gegen unverzügliche Beseitigungspflicht von Plakaten etc. |
20,- € - 150,- € |
300,00 |
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Lagerung oder Ablagerung von Sperrmüll (nach Art und Umfang) |
50,- € – 4.000,- € |
150,- € – 4.000,- € |



