Stadt Neu Isenburg

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Allgemeine Wahlinformationen zur Europawahl

Wahlsystem

Das Europäische Parlament setzt sich aus 751 Abgeordneten zusammen, die für fünf Jahre gewählt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 96 Abgeordnete. Nach Art. 8 des Direktwahlakts richtet sich das Wahlverfahren nach den innerstaatlichen Bestimmungen. Das Europawahlgesetz regelt demzufolge nur die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.

An der Wahl dürfen nicht nur Parteien teilnehmen, sondern auch andere auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichtete Vereinigungen (sonstige politische Vereinigungen). Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Diese können entweder als Listen für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede*r Wähler*in hat eine Stimme.

Wahlberechtigung

Im Inland lebende Deutsche

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben (also 9. Juni 2008 und früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der Bundestag hatte am 10. November 2022 einem Gesetzentwurf zugestimmt, das Mindestwahlalter bei Europawahlen ab 2024 von 18 auf 16 Jahre zu senken.

Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag, 28. April 2024, mit erstem Wohnsitz in Neu-Isenburg gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, die bis zum 19. Mai 2024 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein müssen.
 

Im Ausland lebende Deutsche

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt sein.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Europawahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.

Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters. (Öffnet in einem neuen Tab)
 

In Deutschland lebende nichtdeutsche Unionsbürger*innen

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger*innen) sind ebenfalls in Deutshcland zur Europawahl wahlberechtigt, sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Somit darf das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Weitere Informationen inden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters (Öffnet in einem neuen Tab).

Weitere Informationen

Zu gegebener Zeit ergänzen wir rechtzeitig vor dem Wahltermin unsere Informationen zur Europawahl.

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Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

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