Beschreibung
Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze