Stadt Neu Isenburg

Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

Beschreibung

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Zuständige Stellen

Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

Zeiten

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

Wertstoffhof:
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise