Stadt Neu Isenburg

Bürgeramt

Führungszeugnis beantragen

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Europäisches Führungszeugnis

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

  • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
  • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise