Beschreibung
Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
- der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
 - Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
 - die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
 - die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
 
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Bemerkung
Kontakt
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
 - Das WC ist barrierefrei zu erreichen
 
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze