Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Kontakt
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Hinweis:
Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze