Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Bemerkung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kontakt
Gebühren
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Hinweis:
Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr