Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Bemerkung
Voraussetzungen
Fristen
Kontakt
Anträge / Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.