Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Plakatierungen

Beschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Zuständige Stellen

Öffentlichkeitsarbeit

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr 
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr  

Hinweis:
Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.


Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise