Beschreibung
Die
Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass
ist ab 01.11.2007
nicht mehr zulässig
. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Bemerkung
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr