Beschreibung
Altbatterien sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Hausmüll untersagt. Die Rückgabe der Gerätealtbatterien erfolgt - für den Verbraucher unentgeltlich - beim Einzelhändler. Viele Kommunen bieten auch eine Entsorgung über Reyclinghöfe oder Schadstoffmobile an.
Daneben gibt es auch sog. Industriebatterien. Hierzu zählen unter anderem Antriebsakkus für Elekrofahrräder und Pedelecs sowie Batterien aus Elektrofahrzeugen. Diese können ebenfalls beim Vertreiber zurückgegeben werden.
Fahrzeugbatterien werden auch Starterbatterien genannt, da sie zum Anlassen, der Beleuchtung und der Zündung von Fahrzeugen dienen. Auch Fahrzeugbatterien können beim Händler kostenlos zurückgegeben werden. Sie enthalten große Mengen Blei und werden zu nahezu 100 Prozent verwertet
Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.
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Zuständige Stellen
Offenbacher Straße 174
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Offenbacher Straße
Bus-Linie: 51
Zeiten
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Wertstoffhof:
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr