Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Kontakt
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen
Schleussnerstraße 62
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag: 08.00–15.30
Dienstag: 08.00–15.30
Mittwoch: 08.00–15.30
Donnerstag: 08.00–18.00
Freitag: 08.00–12.00