Stadt Neu Isenburg

Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

Straßenreinigung

Beschreibung

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

Zuständige Stellen

Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

Zeiten

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

Wertstoffhof:
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise