Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Versteigerung, Anzeige

Beschreibung

Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, kann eine Verkürzung der 2 Wöchigen Anzeigepflicht beantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise