Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Bemerkung
Kontakt
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Wahlamt im Rathaus
Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
Ab 13.01.2025
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ab 10.02.2025
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Wahlamt im Bürgeramt
Schulgasse 2, 63263 Neu-Isenburg
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze