Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Wahlhelfer

Beschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Zuständige Stellen

Wahlamt

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Wahlamt im Rathaus
Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg

Ab 13.01.2025

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Ab 10.02.2025

Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Samstag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Wahlamt im Bürgeramt
Schulgasse 2, 63263 Neu-Isenburg

Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Samstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise