Beschreibung
Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Bemerkung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kontakt
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Wahlamt im Rathaus
Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
Ab 13.01.2025
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ab 10.02.2025
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Wahlamt im Bürgeramt
Schulgasse 2, 63263 Neu-Isenburg
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze