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Katzenschutzverordnung seit 1. Juli in Neu-Isenburg

Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat nach § 13 des Tierschutzgesetzes eine Katzenschutzverordnung erlassen. Sie ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Die neue Verordnung sieht vor, dass freilaufende Katzen künftig registriert, gekennzeichnet und kastriert werden müssen. So soll verhindert werden, dass sich Katzen unkontrolliert vermehren und der Nachwuchs als Streuner auf der Straße oder in den Tierheimen enden. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist beispielsweise, dass Fundtiere mit einem Chip schneller ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet werden können. Das verkürzt die Aufenthaltsdauer in den Tierheimen. Auch das Ordnungsamt der Stadt Neu-Isenburg hat ein entsprechendes Lesegerät angeschafft, um die Daten von Fundtieren auszulesen.

In über 100 hessischen Städten und Gemeinden, darunter auch Egelsbach, Hainburg, Langen, Mainhausen und Seligenstadt, wurden bereits Katzenschutzverordnungen erlassen. Tierschutzorganisationen wie NABU und ProKatz setzen sich seit Jahren für verbindliche kommunale Regelungen zur Kastrations- und Registrierungspflicht ein. Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg hat sich dem nun angeschlossen.

„Damit wollen wir unnötiges Tierleid vermeiden. Die Tierheime sind voll. Das Tierheim Dreieich, bei dem die Stadt Neu-Isenburg Mitgliedskommune ist, stößt an die Belastungsgrenzen. Wir setzen auf das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt. 

Neben dem Tierschutz dient die Regelung auch dem Schutz der Artenvielfalt, insbesondere von Vögeln, die durch eine hohe Population von Katzen dezimiert werden. Zudem verringert sich durch die Maßnahme die Ausbreitung von katzenspezifischen Erkrankungen. 

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