Sofern kein Widerspruch vorliegt, übermitteln die Meldebehörden einmal jährlich zum 31. März die Daten jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig wird, an die Bundeswehr. Dies ist im Soldatengesetz geregelt und gibt dem Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit, Informationsmaterial an die jungen Menschen zu senden.
Nach dem Bundesmeldegesetz können Personen, die im Kalenderjahr 2027 volljährig werden, der Datenübermittlung bis zum 31. März 2026 beim Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Bürgeramt, Schulgasse 1, 63263 Neu-Isenburg, formlos widersprechen. Der Widerspruch kann auch über das Onlineportal der Stadt Neu-Isenburg OLAV - Online Anträge und Vorgänge - Übermittlungssperren (Öffnet in einem neuen Tab) (Übermittlungssperren) eingelegt werden.