Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Informationen im Bürgeramt

Das Bürgeramt der Stadt Neu-Isenburg darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetztes (BMG) Auskünfte erteilen und Daten übermitteln. In folgenden Fällen können Einwohnerinnen und Einwohner der Weitergabe der Daten in Form einer Übermittlungssperre widersprechen. 

Bei Auskunftserteilung und Datenübermittlung an:

  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, denen man nicht selbst, aber Familienangehörige angehören (§ 42 Abs. 2 BMG),
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)

Die Übermittlungssperre ist formlos schriftlich bei den unten genannten Stellen zu beantragen. Gerne kann zur Beantragung auch das städtische Onlineangebot genutzt werden https://onlineantrag.ekom21.de/olav/uebermittlungssperren?mbom=6438009 (Öffnet in einem neuen Tab) . Die Sperre hat so lange Bestand, bis sie widerrufen wird.

Eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetztes wird auf Antrag oder von Amts wegen eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der Betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen.

Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten gerne. Für eine Beratung oder die Beantragung einer Auskunftssperre bittet das Bürgeramt um eine telefonische Terminvereinbarung.

Magistrat der Stadt Neu-Isenburg

  • Bürgeramt, Schulgasse 1, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102 241100
  • Verwaltungsstelle Gravenbruch, Am Dreiherrnsteinplatz 4, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102 5477 
  • Verwaltungsstelle Zeppelinheim, Kapitän-Lehmann-Straße 2, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 069 691069

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