Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Straßenreinigung bei Schnee und Eis

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Neu-Isenburg auf die Straßenreinigung bei Schnee und Eis hin. Sowohl die Straßenreinigungspflicht und die Beseitigung von Schnee und Eis ist in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Neu-Isenburg geregelt

https://neu-isenburg.de/fileadmin/user_upload/Buergerservice/Verwaltung%20im%20Rathaus/Stadtrecht/3-1_strassenreinigung.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)

QR Code  Strassenreinigung

Zu reinigen sind alle öffentlichen Straßen vom Grundstück aus bis zum Ende des Gehwegrandes mit Straßenrinne bis zur Straßenmitte. In der Regel ist die Straße einmal in der Woche, spätestens am Samstag zu reinigen. Bei stärkerer Verschmutzung ist auch eine häufigere Reinigung der Straße erforderlich.

Schnee –und Eisbeseitigung

Eisregen und Glatteis sorgten heute Morgen in Hessen für Rutschpartien.  Bei Schnee– oder Eisglätte ist der Gehweg entsprechend zu räumen.

Der Gehweg muss zwischen 7.00 Uhr morgens und 20 Uhr abends in einer Breite von 1,20 Meter vom Schnee geräumt werden, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Die Schneeräumung ist in der Art durchzuführen, dass für den Fußgängerverkehr eine durchgehend benutzbare Fläche und ggfls. ein Zugang zu einem Überweg in angemessener Breite geschaffen wird. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mind. 1 Meter zu räumen. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 Meter abzustumpfen. Als Streumittel sind vorrangig Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden.

Salz und/oder salzdurchsetztes abstumpfendes Streumaterial darf nur in unabwendbaren Fällen und dann in geringen Mengen – je nach Bedarfsfall- für Geh –und Radwege verwendet werden. Auch Taugranulat darf nur in geringer Menge - je nach Bedarfsfall - für Zapfstellen, Wasserschieber, Hydranten und Schachtabdeckungen verwendet werden. Es darf keine umweltschädigenden Mittel enthalten. Die Rückstände müssen nach dem Auftauen sofort beseitigt werden.

Weiter weist die Sicherheits- und Ordnungsbehörde darauf hin, dass die Nichtreinigung der Straße mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR räumen in Neu-Isenburg nach einer festgelegten Prioritätenliste die Straßen, Bushaltestellen und öffentlichen Bereiche. Bei starken und anhaltenden Schneefällen oder bei Blitzeis wird zuerst auf verkehrswichtigen Straßen der Priorität 1 geräumt. Dazu zählen unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche. Erst danach erfolgt der Winterdienst auf nachrangigen Straßen.

Der aktuelle Blitzeis-Einsatz hat heute (19. Dezember) nachts um 3 Uhr begonnen. Alle Kollegen der Winterdienstbereitschaft des DLB wurden alarmiert und sind mit Streufahrzeugen und Handgeräten ausgerückt. Vermutlich wird dieser Einsatz noch den ganzen Vormittag in Anspruch nehmen, bis alle Gefahrenstellen beseitigt sind. „In vielen Fällen wird über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus freiwillig der Winterdienst geleistet. Die Kolleginnen und Kollegen der DLB AöR geben ihr Bestes – jedoch bitten wir um Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig zum Einsatz kommen können.“  so Erster Stadtrat Stefan
Schmitt.

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