Stadt Neu Isenburg

Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR

Winterdienst - DLB ist gut vorbereitet

Für die bevorstehende Winterperiode ist die DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR gut und umfassend vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Straßen der Städte Dreieich und Neu-Isenburg  zu sorgen. „Wenn Schneefall oder Glätte zu erwarten sind, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Petra Klink Vorstand des DLB.

Bereits Anfang November fand die Einweisung von insgesamt 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt, die für die Städte Dreieich und Neu-Isenburg im Winterdienst einsatzbereit sind. Pro Tag sind jeweils 15 Mitarbeiter pro Stadt in Rufbereitschaft. Zum Streuen stehen insgesamt 6 Großfahrzeuge, 8 Kleinfahrzeuge und 6 Handkolonnen bereit, um Neu-Isenburgs und Dreieichs Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien. Alle im Einsatz befindlichen Fahrzeuge erhielten einen umfassenden Winterdienst-Check.

„Eine Winterdienstpflicht besteht innerorts bei gefährlichen und gleichzeitig verkehrswichtigen Stellen im Stadtgebiet. In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können“, sagt Petra Klink Vorstand des DLB. Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche.

Über 600 Tonnen Streusalz sind für beide Städte in Silos eingelagert, um Engpässe bei der Nachlieferung von Streumitteln zu vermeiden. Neben dieser vorgehaltenen Salzmenge stehen für den Fall der Fälle weitere 100 Tonnen Streusalz in einem Zentrallager in Wiesbaden zur Verfügung.

Der DLB weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer tagsüber dazu verpflichtet sind bei Schnee und Glätte den Gehweg vor ihrer Liegenschaft zu räumen und zu streuen. Die Einzelheiten sind der Satzung über die Straßenreinigung der jeweiligen Stadt zu entnehmen.

Für die anstehende Kälteperiode ist auch erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr notwendig, um die Unfallgefahr zu verringern. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Verkehrsteilnehmer möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten. Auch muss das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung, das kostet wertvolle Zeit! Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, kann die Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.

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