Aufgrund der amtlichen Unwetterwarnung vor Glatteis, vom 17. Januar bis zum 18. Januar, weist die Stadt Neu-Isenburg auf die Straßenreinigung bei Schnee und Eis hin.
Bei Schnee– oder Eisglätte ist der Gehweg entsprechend zu räumen.
Der Gehweg muss zwischen 7.00 Uhr morgens und 20 Uhr abends in einer Breite von 1,20 Meter vom Schnee geräumt werden, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Die Schneeräumung ist in der Art durchzuführen, dass für den Fußgängerverkehr eine durchgehend benutzbare Fläche und ggfls. ein Zugang zu einem Überweg in angemessener Breite geschaffen wird. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mind. 1 Meter zu räumen. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.
Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 Meter abzustumpfen. Als Streumittel sind vorrangig Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden.
Salz und/oder salzdurchsetztes abstumpfendes Streumaterial darf nur in unabwendbaren Fällen und dann in geringen Mengen – je nach Bedarfsfall- für Geh –und Radwege verwendet werden. Auch Taugranulat darf nur in geringer Menge - je nach Bedarfsfall - für Zapfstellen, Wasserschieber, Hydranten und Schachtabdeckungen verwendet werden. Es darf keine Umweltschädigenden Mittel enthalten. Die Rückstände müssen nach dem Auftauen sofort beseitigt werden. Weiter weist die Sicherheits- und Ordnungsbehörde darauf hin, dass die Nichtreinigung der Straße mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR räumen in Neu-Isenburg nach einer festgelegten Prioritätenliste die Straßen, Bushaltestellen und öffentlichen Bereiche. Bei starken und anhaltenden Schneefällen oder bei Blitzeis wird zuerst auf verkehrswichtigen Straßen der Priorität 1 geräumt. Dazu zählen unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche. Erst danach erfolgt der Winterdienst auf nachrangigen Straßen.
„Wir rechnen mit größeren Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr. Der Winterdienst des DLB wird morgen in zwei Schichten arbeiten. Die erste Schicht beginnt um 4 Uhr mit dem Winterdienst und die zweite Schicht um 11 Uhr. Auch die Abfallwirtschaft wird morgen früh arbeiten Sollten Tonnen oder Weihnachtsbäume stehen bleiben, so werden diese am nächsten Tag nachgeholt. “, ergänzt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Sowohl die Straßenreinigungspflicht und die Beseitigung von Schnee und Eis ist in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Neu-Isenburg geregelt neu-isenburg.de/medien/downloads/buergerservice/verwaltung-imrathaus/stadtrecht/3-1_strassenreinigung.pdfPDF-Datei136,72 kB
In der Regel ist die Straße einmal in der Woche, spätestens am Samstag zu reinigen. Bei stärkerer Verschmutzung ist auch eine häufigere Reinigung der Straße erforderlich. Grundsätzlich sind alle öffentlichen Straßen vom Grundstück aus bis zum Ende des Gehwegrandes mit Straßenrinne bis zur Straßenmitte zu reinigen.