Mit großen Abruchhämmern wird dem grauen Asphalt vor dem Haus der Vereine an der Offenbacher Straße zu Leibe gerückt. In den letzten Tagen wurden mit den Arbeiten zur Entsiegelung des Vorplatzes begonnen.
Im Herbst 2023 werden in eingefassten Beeten Stauden wie mehrjährige Glockenblumen, Teppichgoldbeere, Sträucher wie Bauernjasmin und Alpenjohannisbeere, Gräser und ein trockenresistenter Amberbaum an der westlichen Grünfläche gepflanzt. Viele der verwendeten Pflanzenarten sind nicht nur schön anzusehen, sondern nähren auch Insekten und Vögel.
Die nötigen Aufstellflächen für die Rettungsfahrzeuge werden mit Dränpflaster ausgebildet, um auch für diese Fläche eine Versickerung des Niederschlagwassers zu erzielen. Die Zuwegung zum Eingang des Gebäudes sowie zur Packstation und zum Zebrastreifen werden aus Betonpflastersteinen ausgebildet.
„Wir werden hier eine kleine grüne Oase schaffen. Die entsiegelten Flächen bieten den Pflanzen und Tieren wieder einen natürlichen Lebensraum. Das Wasser kann auf dem Boden versickern und die Luft kühlt sich ab. So verbessern wir das Stadtklima“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Um die klimafreundliche Mobilität weiter zu fördern, werden für zehn Fahrräder fünf Fahrradbügel aufgestellt. Um das Grün zu genießen werden zwei seniorengerechte Sitzbänke mit Rücken- und Armlehne platziert, die barrierefrei zu erreichen sind.
Statt der überirdischen Altglascontainer werden hier zum ersten Mal im öffentlich Raum von Neu-Isenburg auch Unterflurcontainer aufgestellt. Während der Bauarbeiten wird der Altglascontainerstandort an der Offenbacher Straße auf den Wilhelmsplatz verlegt.
Für die vertiefende Grünplanung und Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen wurde das Neu-Isenburger Büro Ipach Mayerhofer LANDSCHAFTSARCHITEKTEN PartGmbB beauftragt. Für rund 250.849 Euro erhielt die Fa. Stenger Garten- und Landschaftsservice GmbH nach Ausschreibung den Auftrag zur Umsetzung.
Das Projekt wird in einer Mischfinanzierung über das Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung sowie über die Klimarichtlinie gefördert. Über die Klimarichtlinie werden die Kosten für alle klimarelevanten Maßnahmen (insbesondere Entsiegelung und Begrünung) in Höhe von 112.693 Euro zu 100 Prozent gefördert. Über das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung liegt ein Förderbescheid für alle weiteren Maßnahmen zu Kosten von 100.000 Euro vor. Der Fördersatz liegt im Mittel bei 55 Prozent. Für die Kosten, die darüber hinaus gehen, wird ggfs. ein Erhöhungsantrag gestellt.