Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Mehrwegförderrichtlinie

Stadt fördert die Umstellung auf Mehrweg Förderung für kleine Betriebe

Für Restaurants, Bäckereien und alle anderen Betriebe, die Speisen und Getränke im To-Go-Geschäft anbieten, gelten seit Anfang des Jahres (1.1.2023) neue gesetzliche Regelungen. Neben Einweg- müssen auch Mehrwegverpackungen angeboten und die ausgegebenen Mehrwegverpackungen auch wieder zurückgenommen werden. Ausnahmen gelten nur für kleinere Betriebe, die auch die mitgebrachten Behälter der Kundschaft befüllen können.

Um den Neu-Isenburger Unternehmen den Umstieg auf ein Mehrwegsystem (Poolsystem) zu erleichtern, hat die Stadt im letzten Jahr ein Förderprogramm aufgelegt. Bis zu 300 Euro (brutto) erhalten einmalig Kleinunternehmen (?80 Quadratmeter, Verkaufsfläche, ? 5 Beschäftigte), die freiwillig auf Mehrweg umsteigen wollen. Solange Fördermittel verfügbar sind kann der Zuschuss beantragt werden, spätestens allerdings bis zum 31.12.2023.

„Wir wollen die Unternehmen beim Umstieg unterstützen, finanziell, mit Beratung und Informationen. Für die Umwelt bedeutet Mehrweg ein Gewinn. So werden tonnenweise weniger Müll und Verpackung produziert“, so Dezernent für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energiewende Dirk Wölfing.  

Gefördert werden Unternehmen, die für Speisen und / oder Getränke zum Mitnehmen ein unternehmensübergreifendes Mehrwegbehältersystem („Poolsystem“) in Neu-Isenburg einführen und ihrer Kundschaft anbieten.

Hierzu zählen u. a. Restaurants, Gasthäuser, Gaststätten, Cafés, Hotels mit eigener Gastronomie, Imbisse, Catering-Betriebe, Kantinen, Kioske, Bistros, Pizzerien, Dönerläden, Bäckereien, Marktstände und Metzgereien. Bei einem Mehrweg-Poolsystem kann die Kundschaft entliehene Becher / Behälter bei jedem Partnerbetrieb wieder abgeben; unternehmensübergreifend, stadtweit und sogar überregional.

Förderfähig sind die Kosten, die bei der Einführung eines Mehrweg-Poolsystems in den ersten 12 Monaten anfallen, max. 300 Euro brutto. Hierzu zählen Anmelde - und Teilnahmegebühren sowie Nutzungsentgelte für die Befüllung von Mehrwegbehältnissen. Es werden nur Poolsysteme mit öffentlicher Umweltzertifizierung gefördert (Blauer Engel oder vergleichbar).

Seit dem 1.1.2023 ist für die größeren Betriebe aufgrund der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht keine Förderung mehr möglich.

Einfach zur Bewerbung

Als erster Schritt zur Bewerbung sollten die Fördermöglichkeiten geklärt und die Antragsunterlagen heruntergeladen werden. Im Anschluss wählt der Gastronomiebetrieb ein für ihn passendes Mehrwegpool-System aus und schließt mit dem Anbieter einen Vertrag ab. Zur Antragsstellung ist das ausgefüllte Antragsformular mit dem Vertrag des Systemanbieters als Anhang/Kopie bei der Stadt Neu-Isenburg einzureichen (per E-Mail oder postalisch).

Alle erforderlichen Informationen zur Mehrweg-Förderung, wie der Richtlinientext und das Antragsformular sind auf der Website der Stadt Neu-Isenburg unter www.neu-isenburg.de/mehrweg (Öffnet in einem neuen Tab) verfügbar. Bei Fragen zum Antragsprozess können sich interessierte Betriebe eine E-Mail senden an mehrwegstadt-neu-isenburgde oder sich telefonisch informieren unter 06102-241-723 (Josef Weidner) wenden.

QR Code zur Homepage der Stadt Neu Isenburg
QR Code zu einer UEbersicht unterschiedlicher Mehrweg Poolsysteme u.a. mit blauem Engel

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