Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

Handwerkerparkausweis für Handwerksbetriebe im Rhein-Main-Gebiet

Im Rhein-Main-Gebiet gibt es einen gemeinsamen Parkausweis für Handwerksbetriebe. Mit dem Handwerkerparkausweis können Fahrzeuge von Handwerksbetrieben in vielen Städten der Region einfacher und näher an ihren Einsatzorten abgestellt werden, um das Material auszuladen.

Neben den Kreis Offenbach und damit der Stadt Neu-Isenburg gehören unter anderen auch noch Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Worms und Aschaffenburg. Wer den Parkausweis besitzt, darf sein Fahrzeug in bestimmten Zonen parken, ohne Strafzettel zu riskieren, zum Beispiel auch im eingeschränkten Halteverbot, verkehrsberuhigten Bereichen, Parkscheibenbereichen ohne Zeitbeschränkung oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Zeitbeschränkung oder Gebühr. Das Ordnungsamt der Stadt Neu-Isenburg weist darauf hin, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Handwerkerausweis gibt. Er ist ausschließlich für Fahrzeuge gedacht, mit denen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie vergleichbare, handwerkstypische Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes erbracht werden müssen. Außerdem müssen die Fahrzeuge deutlich mit dem Branding des Handwerksbetriebs gekennzeichnet sein.

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig (305 € für die erste und 161 € für weitere Ausfertigungen in Neu-Isenburg). Der Parkausweis gilt für ein Jahr und kann danach verlängert werden. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, die für den Firmensitz zuständig ist.

So funktioniert es: 

  • 1. Antrag stellen: Handwerksbetriebe wenden sich an das Ordnungsamt ihrer Stadt.  
  • 2. Nachweise einreichen: Notwendig sind ein Gewerbenachweis und der Fahrzeugschein. Der Betrieb muss nachweisen, dass das Fahrzeug für
       den täglichen Einsatz für Bau-, Reparatur- oder Montagearbeiten gebraucht wird. Fotos der Fahrzeuge sind dem Antrag beizufügen.
  • 3. Gebühr bezahlen: Der Ausweis kostet in Neu-Isenburg 305 Euro für die erste und 161 Euro für weitere Ausfertigungen Euro pro Jahr.
  • 4. Ausweis sichtbar auslegen: Der Original-Ausweis muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen.

Mehr Informationen, wie zum Beispiel auch eine vollständige Liste der teilnehmenden Städte finden Sie hier  (Öffnet in einem neuen Tab) oder auf dem Merkblatt  (Öffnet in einem neuen Tab)

Auch das Ordnungsamt der Stadt Neu-Isenburg erteilt Auskünfte, Telefon 06102-241-300 oder per Email. 

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