Wer jetzt noch größere Rückschnitte im Garten plant, sollte sich beeilen. Um brütende Vögel zu schützen, dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September keine durchgreifenden Schnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken durchgeführt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Baum- und Heckenschnitt gänzlich verboten sind. Laut diesem Gesetz sind „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ zulässig. Normaler Heckenschnitt oder der Pflegeschnitt von Obstbäumen sowie Sträuchern sind also weiterhin möglich. Auf jeden Fall sollte man aber vor dem Eingriff auf vorhandene Vogelnester und ihre Bewohner besondere Rücksicht nehmen. Ferner können zur Gefahrenabwehr, beispielsweise nach Sturmbruch oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung ausnahmsweise Bäume gerodet oder stärker beschnitten werden.
Wer Fragen hat oder wissen will, welche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, kann sich gerne an die städtischen Biologen Dr. Markus Bucher oder Dr. Ellen Pflug - Telefon-Nummern 06102 241-764 oder -720 wenden.