Wer im Garten noch Bäume, Sträucher und Hecken fachgerecht zurückschneiden möchte, sollte sich beeilen. Ab dem 1. März verbietet das Bundesnaturschutzgesetz starke Rückschnitte, um brütende Vögel zu schützen. Bis zum 30. September sind stärkere Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern und Hecken nicht erlaubt.
Das bedeutet aber nicht, dass man gar nicht mehr zu Schere greifen darf. Das Gesetz erlaubt schonendes Stutzen, um das Wachstum zu regulieren oder Bäume gesund zu halten sowie den Formschnitt von Hecken. Ferner können zur Gefahrenabwehr, beispielsweise nach Sturmbruch oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung ausnahmsweise Bäume gerodet oder stärker beschnitten werden. In diesem Fall muss von einer Fachkraft im Vorfeld geprüft werden, dass sich im Geäst keine Vogelnester befinden.
Wer Fragen hat oder sich unsicher ist, welche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, kann sich gerne an die städtischen Biologen Dr. Markus Bucher (Tel. 06102-241-764, Mail oder Dr. Ellen Pflug (Tel. 06102-241-720, Mail ) wenden.