Stadt Neu Isenburg

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Kulturbetrieb soll aufrecht erhalten werden

Wenige Wochen nach dem 50. Jahrestag ihrer Eröffnung im Februar 2027 will die Stadt im März 2027 die Hugenottenhalle schließen, um mit dem Bau eines Kultur- und Bildungszentrums zu beginnen. „Wir rechnen mit einer voraussichtlich fünfjährigen Bauphase. In dieser Zeit hat die Aufrechterhaltung eines eingeschränkten, aber sichtbaren Kultur- und Veranstaltungsbetriebs hohe Priorität. Gleichzeitig wollen wir die Option einer Vermietung der Interimshalle sowie die Möglichkeit auch wichtige städtische Ereignisse dort feiern zu können, offenhalten“, erklärt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.

Fünf Varianten für eine solche Interimslösung hatten die städtischen Fachbereiche erarbeitet sowie ihre Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Nur die Varianten „Temporärer Leichtbau“ und „Gewerbeimmobilien“ erwiesen sich dabei als fachlich tragfähige und wirtschaftlich vertretbare Optionen. Daher empfiehlt der Magistrat jetzt diese beiden Varianten vertieft zu prüfen.

Der zweigeschossige temporäre Leichtbau bietet Kapazitäten für bis zu 1.200 Personen und erlaubt die Durchführung von Konzerten, Theaterproduktionen, Lesungen sowie Formaten der kulturellen Bildung. Die Bau- und Genehmigungszeiten sind mit sechs bis neun Monaten vergleichsweise kurz. Die Struktur ermöglicht eine funktionale, belastbare und flexibel anpassbare Nutzung. Zusätzlich ist eine Vermietung an externe Veranstalter – analog zur bisherigen Praxis der Hugenottenhalle – möglich, wodurch auch Drittnutzungen und Einnahmen berücksichtigt werden können. Das favorisierte Standortumfeld (Sportplatzareal) ist infrastrukturell gut erschließbar.

In der vertieften Prüfung wollen die Fachbereiche verschiedene Größen- und Kostenvarianten gegenüberstellen und dabei auch die Option eines Mietkaufs prüfen. Bereits in den kommenden Tagen ist ein Begehungstermin mit dem technischen Leiter eines entsprechenden Anbieters im Sportpark geplant.

Die zweite geeignete Variante, die die Stadt jetzt einer vertieften Prüfung unterziehen wird, ist die Anmietung einer geeigneten Gewerbeimmobilie. Diese könnte durch bauliche Anpassungen eine dauerhaft nutzbare und verkehrlich gut angebundene Interimsoption darstellen, meinen die Fachleute. Die erforderlichen Umbauten zur Herstellung einer Versammlungsstätte seien umfangreich, jedoch grundsätzlich technisch umsetzbar. Die Objektstruktur bietet in der Regel ausreichend Raum für Publikumsbereiche, Backoffice- und Technikflächen. Die Verwaltung besichtigt derzeit mehrere Gewerbeflächen im Stadtgebiet um geeignete Objekte zu finden.

Details zu Kosten und eventuelle Mietkaufoptionen für die Varianten „Temporärer Leichtbau“ und „Gewerbeimmobilie“ in unterschiedlichen Varianten wird die Stadt in den nächsten Wochen prüfen und im Anschluss den Mitgliedern der Gremien vorlegen.

Ursprünglich hatten die beteiligten Fachbereiche der Stadtverwaltung fünf verschiedene Optionen für einen Interimsbetrieb der Hugenottenhalle vorgestellt. Die Variante „Freiluftbühne“ ist bei näherer Prüfung vor allem wegen ihrer mangelnden Eignung für einen ganzjährigen Kulturbetrieb ausgeschieden. Es wäre ein Wechsel in verschiedene Bestandslocations im Winterhalbjahr erforderlich, der einen nicht leistbaren Personal- und Logistikaufwand verursachen würde. Sämtliche winterfesten Interimsorte müssten zudem baurechtlich vollständig geprüft und ggf. neu erschlossen werden.

Der Variante „Spiegelzelt“ würde nach Auskunft der zuständigen Bauaufsicht für den angestrebten langen Nutzungszeitraum keine Genehmigung als „fliegender Bau“ erteilt werden, da fliegende Bauten nur für kurzfristige Nutzungen bestimmt sind. Dazu führt die erforderliche dauerhafte Beheizung über den gesamten Zeitraum zu einem energie- und betriebstechnisch nicht vertretbaren Einsatz.

Zu teuer, zu aufwendig und zeitlich voraussichtlich nicht umsetzbar wäre auch die Variante „Umnutzung der Sporthalle“. Durch die fünfjährige kulturelle Nutzung und die vorab notwendige bauliche Ertüchtigung bzw. Rückführung stünde das Gebäude dem Sport über mehrere Jahre nicht zur Verfügung.

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