Stadt Neu Isenburg

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Für eine saubere Stadt – Höhere Bußgelder und mehr Kontrollen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Neu-Isenburg ein neuer Bußgeldkatalog (Öffnet in einem neuen Tab) der städtischen Gefahrenabwehrverordnung . Die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten wurden deutlich erhöht. Wer Zigarettenkippen auf die Straße wirft, zahlt ab sofort 150 Euro, wer Hundekot nicht entfernt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen, und die Ablagerung von Sperrmüll wird mit bis zu 4.000 Euro geahndet.

Damit setzt die Stadt Neu-Isenburg ein deutliches Zeichen für mehr Sauberkeit in der Stadt. Um auf die geänderten Regelungen hinzuweisen, wurden in der Stadt an zentralen Stellen Plakate aufgehängt. Zudem wird die Ordnungspolizei deutlich gegen die Verursacher von Verschmutzungen vorgehen und die Kontrollen ausweiten.

Die Bußgeld-Kampagne ist Teil des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sauberkeitskonzepts und wurde in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Stadtsauberkeit des DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR erarbeitet. „Die Verschmutzung des öffentlichen Raums ist kein Kavaliersdelikt. Wer die Regeln missachtet, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen“, sagt Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Stefan Schmitt.  

Aktueller Bußgeldkatalog Stadt Neu-Isenburg 

Natur

Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi etc.)
auf öffentlichen Straßen, Plätzen o.ä.
100,00 €
Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi etc.)
ohne Entfernung
150,00 €
Beschädigung von Pflanzen, Blumen o.ä. 80,00 €
Missbräuchliche Nutzung von Grünanlagen  150,00 €
Verunreinigung von Brunnen und Wasserbecken 100,00 €

Tiere

Fütterung von Haus- und Wildtauben 150,00 €
Fütterung von Fischen oder Wasservögeln 100,00 €
Hund freilaufend ohne Aufsicht gehalten 200,00 € 
Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen 200,00 €
Hundekot in Grün und Parkanlagen 250,00 €
Hundekot auf Spielplätzen 300,00 €
Tiere gejagt, gefangen oder belästigt 100,00 €

Sonstiges

Aggressives und hartnäckiges Betteln 150,00 €
Notdürfte jeglicher Art 200,00 €
Spucken 150,00 €
Beschädigung von Papierkörben, Aschenbechern o.ä. 80,00 €
Übernachten in Fahrzeugen oder Zelten außerhalb ausgewiesener Plätze
(in einem Ausmaß über § 5 Abs. 2 hinaus
200,00 € 
Anbringen von Plakaten, Bemalungen, wildes Graffiti oder Werbematerial
an Häusern, Bäumen, Bauzäunen o.ä. ohne Beseitigung
150,00 € - 5.000,00 € 
Lagerung oder Ablagerung von Sperrmüll (nach Art und Umfang) 150,00 € – 4.000,00 €

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