Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Neu-Isenburg ein neuer Bußgeldkatalog (Öffnet in einem neuen Tab) der städtischen Gefahrenabwehrverordnung . Die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten wurden deutlich erhöht. Wer Zigarettenkippen auf die Straße wirft, zahlt ab sofort 150 Euro, wer Hundekot nicht entfernt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen, und die Ablagerung von Sperrmüll wird mit bis zu 4.000 Euro geahndet.
Damit setzt die Stadt Neu-Isenburg ein deutliches Zeichen für mehr Sauberkeit in der Stadt. Um auf die geänderten Regelungen hinzuweisen, wurden in der Stadt an zentralen Stellen Plakate aufgehängt. Zudem wird die Ordnungspolizei deutlich gegen die Verursacher von Verschmutzungen vorgehen und die Kontrollen ausweiten.
Die Bußgeld-Kampagne ist Teil des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sauberkeitskonzepts und wurde in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Stadtsauberkeit des DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR erarbeitet. „Die Verschmutzung des öffentlichen Raums ist kein Kavaliersdelikt. Wer die Regeln missachtet, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen“, sagt Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Stefan Schmitt.
Aktueller Bußgeldkatalog Stadt Neu-Isenburg
Natur
| Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi etc.) auf öffentlichen Straßen, Plätzen o.ä. |
100,00 € |
| Verunreinigung (Zigaretten, Flaschen, Essensreste, Papier, Kaugummi etc.) ohne Entfernung |
150,00 € |
| Beschädigung von Pflanzen, Blumen o.ä. | 80,00 € |
| Missbräuchliche Nutzung von Grünanlagen | 150,00 € |
| Verunreinigung von Brunnen und Wasserbecken | 100,00 € |
Tiere
| Fütterung von Haus- und Wildtauben | 150,00 € |
| Fütterung von Fischen oder Wasservögeln | 100,00 € |
| Hund freilaufend ohne Aufsicht gehalten | 200,00 € |
| Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen | 200,00 € |
| Hundekot in Grün und Parkanlagen | 250,00 € |
| Hundekot auf Spielplätzen | 300,00 € |
| Tiere gejagt, gefangen oder belästigt | 100,00 € |
Sonstiges
| Aggressives und hartnäckiges Betteln | 150,00 € |
| Notdürfte jeglicher Art | 200,00 € |
| Spucken | 150,00 € |
| Beschädigung von Papierkörben, Aschenbechern o.ä. | 80,00 € |
| Übernachten in Fahrzeugen oder Zelten außerhalb ausgewiesener Plätze (in einem Ausmaß über § 5 Abs. 2 hinaus |
200,00 € |
| Anbringen von Plakaten, Bemalungen, wildes Graffiti oder Werbematerial an Häusern, Bäumen, Bauzäunen o.ä. ohne Beseitigung |
150,00 € - 5.000,00 € |
| Lagerung oder Ablagerung von Sperrmüll (nach Art und Umfang) | 150,00 € – 4.000,00 € |



