Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung hat die Stadt Neu-Isenburg fristgerecht an der Überprüfung des bundesweiten Lärmaktionsplan-Entwurfs (Runde 4) an Haupteisenbahnstrecken teilgenommen. Nach der Auswertung der zweiten Beteiligungsphase und der Überarbeitung des Lärmaktionsplan-Entwurfs durch das Eisenbahn-Bundesamt ist eine Veröffentlichung des finalen Lärmaktionsplanes für den 17. Juli 2024 vorgesehen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zum Download bereit.
In der nun zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Eisenbahn-Bundesamt mit einem Fragebogen explizit die Aspekte der Lärmwahrnehmung und Möglichkeiten der Lärmminderung erfragt. Die Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg musste zwischen dem 20. November 2023 und dem 2. Januar 2024 eingereicht werden.
Neu-Isenburg ist durch die Nähe zum Flughafen Frankfurt und dem umliegenden hoch frequentierten Straßennetz eher von Flug- und Straßenlärm belastet als von Bahnlärm, mit Ausnahme des Ortsteils Zeppelinheim. Die grundsätzliche Betroffenheit einer Gemeinde durch Schienenlärm wird durch die Lärmkennziffer wiedergegeben. Diese setzt die Lärmbelastung mit der Bevölkerung in Zusammenhang. Die Stadt Neu-Isenburg weist 2023 eine Lärmkennziffer tagsüber von 1.64 auf, nachts 3.073. Der Durchschnitt für Mittelstädte (20.000 bis 100.000 Einwohner) im Jahr 2023 beträgt tagsüber 7548 und nachts 11.276. Neu-Isenburg ist somit, betrachtet man den Eisenbahnlärm sektoral, verhältnismäßig gering belastet.
„Allerdings beziehen sich die Zahlen auf das gesamte Stadtgebiet und differenzieren nicht zwischen Kernstadt und Zeppelinheim. Lärmreduzierende Maßnahmen sollen auf Basis einer differenzierten Betrachtung der Kernstadt Neu-Isenburg (Main-Neckar-Bahn) und der Betroffenen in Zeppelinheim (Riedbahn) erfolgen. Beide Strecken werden im hohen Maß von IC und ICE sowie Güterzügen von Frankfurt nach Darmstadt bzw. von Frankfurt nach Mannheim in Anspruch genommen. Auch der Umgebungslärm von Flughafen und Autobahnen muss berücksichtigt werden. Der Lärm kumuliert sich. Aus Sicht der Stadt Neu-Isenburg kann daher nur eine Gesamtbetrachtung mit allen auftretenden Lärmquellen die tatsächliche Lärmsituation für die Neu-Isenburger Bürgerinnen und Bürger aufzeigen,“ sagen Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes sind für die Strecke der Main-Neckar Bahn (Strecke 3601) wie bereits 2017 Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Derzeit werden für den Abschnitt S-Bahnhof in Neu-Isenburg Schallschutzberechnungen von der Bahn durchgeführt, das heißt die Anzahl der belasteten Bürgerinnen und Bürger an einem bestimmten Ort wird rechnerisch ermittelt. Ergänzend dazu wird die Öffentlichkeit angehört. Aus der Belastungsanalyse werden dann beispielsweise Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet. Die freiwillige Lärmsanierung ist jedoch nicht gesetzlich verpflichtend. „Und genau dies kritisieren wir. Uns fehlen im Lärmaktionsplan konkrete Aussagen, welche sonstigen Maßnahmen innerhalb welcher Zeiträume umgesetzt werden sollen, um den Lärm zu minimieren. Auch Maßnahmen von Behörden fehlen gänzlich. Weder werden zukünftige Entwicklungen, wie zum Beispiel die Neubaustrecke RheinMain Rhein-Neckar, betrachtet noch die Streckenauslastung. Auch wird nicht auf die Gesamtlärmbelastungen eingegangen“, sagen Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Grundlage der Lärmminderungsplanung
Die Grundlage für die Lärmminderungsplanung bildet die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Ziel dieser Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Als Umgebungslärm werden alle unerwünschten oder gesundheitsschädlichen Geräusche im Freien eingestuft, die von Menschen, Industrie, Verkehrsmitteln, Straßen-, Flug- oder Eisenbahnverkehr verursacht werden.
Der Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Er bietet somit eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungstragende.