Stadt Neu Isenburg

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Richtlinien zur Förderung von Kultur- und Sportvereinen wurden überarbeitet

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10. Dezember 2025 die überarbeiteten Regeln für die Förderung von Kultur- und Sportvereinen beschlossen. Sie gelten seit dem 1. Januar 2026 und sollen für alle Vereine einfach, klar und fair anwendbar sein.

Die bisherigen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2015 und wurden erstmals nach zwei Jahren angepasst und werden nun nach acht Jahren aktualisiert.

Viele Hinweise aus den Vereinen flossen dabei ein. Die Regeln wurden an mehreren Stellen präziser formuliert und übersichtlicher gestaltet. Die bisher sehr kleinteilige Punktewertung entfällt. Dafür steigt der Zuschuss für Kinder und Jugendliche von 2 auf 5 Euro pro Mitglied. Damit möchte die Stadt die Arbeit für junge Menschen stärker unterstützen.

Eine wichtige Neuerung betrifft Vereine mit eigenen Sportanlagen, die künftig einen Zuschuss erhalten können, um einen Ausgleich zu schaffen: Vereine, die städtische Anlagen kostenlos nutzen, haben keine laufenden Kosten für Energie, Versicherung oder Reinigung. Vereine mit eigener Anlage dagegen tragen diese Last selbst. Mit der neuen Regelung will die Stadt mehr Gerechtigkeit zwischen beiden Gruppen schaffen. Zusätzlich können Vereine auch weiterhin Geld für Investitionen rund um die Sportanlagen beantragen. Die Beantragung für Investitionszuschüsse wurde verschlankt.

Alle Änderungen wurden zuvor mit der IG Vereine beraten und gemeinsam abgestimmt. Sportdezernent Christian Beck erklärt dazu: „Unsere Vereine tragen zu einem großen Teil zum kulturellen und sportlichen Leben in Neu-Isenburg bei. Mit den neuen Regeln machen wir vieles einfacher und stärken die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Ausgleich zwischen Vereinen mit und ohne eigene Sportanlagen.“

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