Rahmenkonzept für den Gewaltschutz vorgelegt
Zur Sicherung der Rechte und auch des Wohls von Kindern in den städtischen Einrichtungen wurde ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, welches von dem Träger der Einrichtung angewendet und regelmäßig überprüft und angewendet werden soll. Es wurde vom Ausschuss Familie, Jugend, Senioren und Sozialen zur Kenntnis genommen.
In den letzten zwei Jahren haben Führungskräfte in Neu-Isenburg intensiv an einem Rahmenkonzept für den Gewaltschutz in Neu-Isenburg gearbeitet, welches Gültigkeit für alle Mitarbeitenden in den beteiligten Einrichtungen hat. „Es ist nach dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine Pflichtaufgabe von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – aber noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir wollen mit dem Schutzkonzept ein gutes Fundament für ein gewaltfreies Miteinander schaffen, Gefährdungslagen vermeiden und dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ungefährdet aufwachsen können. Mit dem Konzept wollen wir den Schutz vor Gewalt in allen Einrichtungen vereinheitlichen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Neben dem gesetzlichen Rahmen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll das Rahmenkonzept für den Gewaltschutz den Mitarbeitenden und Einrichtungen Hilfestellung geben. Für den Maßnahmenkatalog wurden vier zentrale Schlüsselprozesse identifiziert: Risiko- und Gefährdungsanalyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung.
Es ist wichtig, die persönlichen Grenzen von Kindern zu respektieren und zu schützen. Bei Bedarf wird die individuelle Unterstützung gewährt, zudem sollten Kinder die Möglichkeit haben, sich zurückzuziehen und stets einen festen Ansprechpartner zur Verfügung haben. Alle Einrichtungen entwickeln für den Schlüsselprozess der Risiko- und Gefährdungsanalyse im Rahmenkonzept geeignete Verfahren und Maßnahmen zur Umsetzung in den Bereichen Diskriminierung, Mobbing, Risikobewertung sowie Grenzüberschreitungen.
Im Rahmen des Schlüsselprozesses der Prävention sind sowohl das interne Beschwerdeverfahren, wo Kinder ihr Anliegen äußern, als auch das externe Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen. Des Weiteren sollen bei bestimmten Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Außerdem werden die Kinder durch den Verhaltenskodex animiert, eigene Grenzen zu setzen und dies zu verbalisieren.
Beim Schlüsselprozess Intervention wird die Vorgehensweise bei der Beobachtung von Gewalt skizziert, welches anschließend bei der Aufbereitung dann mit entwickelten Maßnahmen gelöst werden soll.