Parallel zur Werbekampagne hat die Wirtschaftsförderung der Stadt ein Kooperationsprojekt zum Thema „Gewerbegebiet der Zukunft“ mit der Frankfurt University of Applied Sciences gestartet. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung wird am Beispiel des Gewerbegebiet Süd herausgearbeitet, wie ein Gewerbegebiet der Zukunft aus dem Bestand entwickelt werden kann, welche Anforderungen es an den Städtebau gibt und wie eine planungsrechtliche Umsetzung konkret aussehen könnte.
Begonnen wurde im Mai 2023 mit einer Analyse und Bestandsaufnahme des Gewerbegebiet Süd. Es wurden Interviews mit Gewerbetreibenden und Investoren geführt, Flächen kartiert und vor Ort untersucht. Darauf basierend wurden städtebauliche und planungsrechtliche Maßnahmen formuliert und mögliche Szenarien entwickelt und gemeinsam mit den Akteuren in Workshops diskutiert. Ein erster Entwurf der Forschungsergebnisse wurde der Stadtverordnetenversammlung nun zur Kenntnis vorgelegt. Der Abschlussbericht mit einer vollumfänglichen Analyse und Handlungsempfehlungen wird noch erarbeitet.
Die Untersuchung wird von Frau Prof. Dr. Janna Hohn, Professorin für Städtebau und Entwerfen, Prof. Dr. habil. Fabian Thiel, Experte Immobilienbewertung, und Josh Yates, JOTT architecture and urbanism verantwortet.
„Die Gewerbegebiete der Zukunft sind Dienstleistungsstandorte geworden. Es gibt kaum noch reine Produktionsflächen mit verarbeitendem und produzierendem Gewerbe. Diese Entwicklung sehen wir auch im Gewerbegebiet Süd. Wir haben in unserer Untersuchung verschiedene Entwicklungsszenarien für Gewerbegebiete wie Wohncluster, Urban Forest, Urban Manufacturing oder Entwicklungszonen geprüft und daraus Handlungsempfehlungen für das Gewerbegebiet Süd abgeleitet. Sie lassen sich kurz mit ‚Impulse setzen, Entwicklungsprozesse anstoßen und den Strukturwandel begleiten‘ zusammenfassen. Unsere Vision ist, in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit allen Akteuren der Stadtgesellschaft den öffentlichen Raum zu beleben. Wir wollen Teile des Gewerbegebietes Süd in urbane Gebiete transformieren, ohne die gewerbliche Nutzung zu stören“, erläutert Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Natürlich werden sowohl Planungs- und Bauordnungsrecht, Klimaschutz und Nachhaltigkeit berücksichtigt, als auch größtmöglicher Freiraum und Flexibilität für die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden.
Anlage DS 19/1439