Die Stadt Neu-Isenburg als kommunale Gebietskörperschaft mit einer Einwohnerzahl deutlich über 20.000 ist gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Dazu hätte sie nach den geltenden Fristen bis Ende Juni 2028 Zeit gehabt, stellt aber bereits jetzt die kommunale Wärmeplanung und eine dazugehörige Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH den städtischen Gremien vor.
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen, dem Wärmeplanungsgesetz (WPL) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), besteht in Bestandsgebäuden und Neubauten beim Einbau einer neuen Heizung die Verpflichtung, Systeme mit einem Anteil von 65 % an erneuerbaren Energien zu verwenden. Dies gilt für Neu-Isenburg gemäß dem GEG ab dem 01.07.2028. An diesem Stichtag ändert sich auch mit der Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung in Neu-Isenburg nichts.
Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist die Erreichung der Klimaziele bis spätestens 2045. Danach soll die Wärmeversorgung treibhausgasneutral erfolgen. Die derzeit noch stark dominierenden fossilen Energieträger sollen nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dazu gehört auch die Nutzung von Abwärme, die beispielsweise aus Industrieprozessen oder vor allem aus dem Betrieb von Rechenzentren entsteht.
Die nun von der Stadt Neu-Isenburg in Kooperation mit den Stadtwerken Neu-Isenburg GmbH sehr frühzeitig aufgestellte kommunale Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich, sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte und Pflichten über die gesetzlichen Fristen hinaus.
Die Stadt Neu-Isenburg legt mit den Konzepten auch nicht jetzt schon verbindlich fest, bestimmte Energieinfrastrukturen zu bauen oder zu betreiben, es handelt sich lediglich um eine Planung, die parallel bereits durch eine Machbarkeitsuntersuchung konkret für das Stadtgebiet Neu-Isenburg durch den städtischen Energieversorger Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH unterlegt wurde.
Die kommunale Wärmeplanung als sozusagen allgemeine Untersuchung des Stadtgebietes liegt vor und wird den Stadtverordneten zur Beschlussfassung empfohlen. Sie wurde erstellt durch ein externes Planungsbüro, die Kosten wurden durch Zahlungen des Landes Hessen bezuschusst. Die kommunale Wärmeplanung für Neu-Isenburg zeigt vor allem potenzielle Wärmeeignungsgebiete auf und formuliert Maßnahmen, um in den kommenden Jahren eine Wärmestrategie systematisch und flächendeckend in Neu-Isenburg umzusetzen. Die kommunale Wärmeplanung stellt dabei ein strategisches Planungsinstrument dar.
Die von den Stadtwerken Neu-Isenburg GmbH bereits aufgestellte Machbarkeitsstudie definiert darüber hinaus konkret potenzielle Wärmeeignungsgebiete in der Kernstadt Neu-Isenburg für den Ausbau einer möglichen Fernwärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung. Hierin wird definiert, in welchen Gebieten es in der Stadt bis 2045 geplant ist und möglich erscheint, ein Wärmeleitungsnetz zu verlegen, um die in dem Bericht zur Machbarkeitsstudie farblich hinterlegten Gebiete Stück für Stück mit Fernwärme auszubauen.
Als Fernwärmequelle wird hier die Abwärme aus dem im Gewerbegebiet Süd geplanten Rechenzentrum verwendet. Das Gewerbegebiet Süd ist von der Örtlichkeit her damit auch als erster geplanter Bauabschnitt definiert. Die in den Abbildungen nicht farblich hinterlegten Stadtgebiete müssen davon ausgehen, nicht an Fernwärmehaupttrassen angeschlossen werden zu können.
Insofern gibt der Bericht der Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH für die Gebäudeeigentümerschaft in Neu-Isenburg Hinweise darauf, wie bei abgängigen Heizungen künftig unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien erfolgen könnte.
Die Machbarkeitsstudie und die kommunale Wärmeplanung sind eine sehr frühzeitige Informationsgrundlage, nach der sich Bürgerinnen und Bürger richten können. Die faktische Umsetzung der Planung hängt von vielen weiteren Faktoren ab, wie z. B. auch einer öffentlichen Förderung zum Bau von entsprechenden Wärmenetzen.
Es ist daher auch nicht geplant, eine Fernwärmesatzung mit einem sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang zu erlassen, sodass Gebäudeeigentümern die Wahl bleibt, wie sie ihre 65 % erneuerbaren Energien ab dem 01.07.2028 in der Wärmeversorgung sicherstellen wollen, z. B. auch alternativ durch den Einbau von Wärmepumpen.
Der Stadtteil Gravenbruch ist bereits an das Fernwärmenetz der EVO angeschlossen.
Über die kommunale Wärmeplanung und die Machbarkeitsstudie wird im Anschluss an eine Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung umfassend öffentlich informiert werden. Den Startschuss gibt eine interne Veranstaltung mit der lokalen Handwerkerschaft, den zertifizierten Energieberatern und den hiesig zuständigen Schornsteinfegern. Im ersten Schritt wird hier ein lokales Netzwerk aufgebaut, das dann den Bürgerinnen und Bürgern Neu-Isenburgs für eine qualifizierte Beratung zur Verfügung stehen soll.