Stadt Neu Isenburg

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Nachhaltigkeits- und Biodiversitätspreis

Die Stadt Neu-Isenburg ruft ihre Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv für Natur- und Klimaschutz einzusetzen. Mit dem neu ins Leben gerufenen Nachhaltigkeits- und Biodiversitätspreis werden innovative Projekte gefördert, die zur Artenvielfalt und Nachhaltigkeit beitragen. Insgesamt stellt die Stadt ein Preisgeld von 2.850 Euro zur Verfügung. Jedes Jahr wird der Wettbewerb unter einem neuen Thema ausgerichtet – 2025 stehen die Vorgärten im Mittelpunkt.

Das Motto 2025: Umwandlung von Vorgärten in einen vielgestaltigen, naturnahen Lebensraum

Der Vorgarten – der Bereich zwischen Haus und Straße - ist die Präsentationsfläche für Hausbesitzer, Anwohner und Passanten. Leider wird er aber häufig eher stiefmütterlich behandelt. Doch in jedem Vorgarten steckt viel Potenzial, um eine solche Fläche in ein kleines Paradies zu verwandeln, das nicht nur ansprechend aussieht, sondern auch einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt eine Heimat bieten kann.

Vorgärten können helfen, die Biodiversität in Städten zu erhöhen und einen Beitrag zur Abmilderung der Klimafolgen zu leisten. Eine artenreiche, insekten- und vogelfreundliche Bepflanzung bietet einen breiten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Der Einsatz von Nisthilfen und Schutzbereichen in jeder Form sind zusätzliche Angebote vor allem für Vögel und nützliche Insektenarten. Zudem werden Staub und Schadstoffe gebunden und die Umgebungstemperatur gesenkt.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können private Initiativen, Kindergärten, Schulen, einzelne Privatpersonen oder Unternehmen bzw. deren Vertreter aus Neu-Isenburg. Projekt-Vorschläge können durch Eigeninitiative oder durch Dritte erfolgen.

Was sind die Voraussetzungen?

Jeder, der einen Vorgarten entsprechend der Definition in der Vorgartensatzung hat, kann mitmachen. Eine textliche Beschreibung des Vorhabens ist einzureichen, die auch Aspekte der Besonderheit des Projektes beinhalten. Der Schwerpunkt des Projekts sollte sein, einen arten- und strukturarmen Bereich oder einen Schottergarten in einen arten- und strukturreichen Garten umzuwandeln. Wichtig: Das Projekt sollte entweder 2025 durchgeführt oder bis spätestens 1.03.2026 umgesetzt worden sein. Wichtig für die Bewerbung ist, dass eine Fotodokumentation mit Vorher-/Nachherbildern eingereicht wird.

Wie hoch ist der Preis?

Die Gesamtprämie beträgt 2.850 Euro, die Summe kann auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Dabei darf die Preissumme nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen. Die Bewerberinnen und Bewerber treten in Vorleistung und müssen die entstandenen Kosten durch Belege nachweisen.

Wie werden die Bewerbungen bewertet?

Für die Bewertung wurde ein Kriterienkatalog (s. unten.) erstellt. In jedem Fall sollte der Vorgarten eine Aufwertung erfahren. Zudem werden der Einbau von Nisthilfen und die Pflanzung von vogel- und insektenfreundlichen Pflanzen gewürdigt. Und auch der Strukturreichtum und die Kreativität spielen eine Rolle. Der Preis kann auf einen oder mehrere Bewerber aufgeteilt werden.

Die Jury

Die Auswahl der Gewinner erfolgt nach Ablauf der Einreichungsfrist durch die AG Umweltschutz, die sich aus den Vertretern der örtlichen Naturschutzverbände und städtischer Fachbereiche sowie dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und dem zuständigen Dezernenten zusammensetzt. Weitere Mitglieder sind die GEWOBAU, die DLB AöR und der Friedhofszweckverband.

Wann kann man sich bewerben?

Bewerbungen sind ab sofort möglich. Die Anmeldefrist endet am 30.09.2025. Einreichungen sind an den Magistrat der Stadt Neu-Isenburg zu richten (vollständige Adresse, s. Bestimmungen).

Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Projekte – einschließlich Fotos und Beschreibungen – im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Neu-Isenburg veröffentlicht werden.

Wo findet man die Bestimmungen?

Die Bestimmungen und die Vorgartensatzung finden Sie sowohl als Anhang dieser Pressemeldung als auch auf der Website der Stadt Neu-Isenburg. (Öffnet in einem neuen Tab) 

Haben Sie noch Fragen?

Die städtischen Biologen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Frau Dr. Ellen Pflug und Herrn Dr. Markus Bucher wenden:

Dr. Ellen Pflug, Tel.: 06102 – 241 720, E-Mail 

Dr. Markus Bucher, Tel.: 06102 241 764, E-Mail 

Anlage:

Website (Öffnet in einem neuen Tab) 

Bestimmungen (Öffnet in einem neuen Tab) 

Vorgartensatzung (Öffnet in einem neuen Tab) 

 

 

 

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