Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag im Zuge einer vorgezogenen Bundestagswahl gewählt.
Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung verkürzt. Der Zeitraum für die Briefwahl wird sich dabei voraussichtlich auf zwei Wochen vor dem Wahltag reduzieren. In diesen Zeitraum fallen auch der Versand der Wahlunterlagen und deren Rücksendung. Daher wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, nach Möglichkeit am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal zu wählen.
Briefwahl
Briefwahlanträge können bereits formlos gestellt werden. Dabei muss der vollständige Name, die Wohnanschrift und das Geburtsjahr angegeben werden. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift gesendet werden sollen, ist auch diese anzugeben.
Ab dem 13. Januar 2024 steht das Online-Portal zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst frühestens zwei Wochen vor dem Wahltermin (etwa ab dem 7. Februar 2025) möglich, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann wieder bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Wahllokal / Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen, auf denen auch das Wahllokal angegeben ist, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, werden bis spätestens 02. Februar 2025 versendet. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte schnellstmöglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Das zuständige Wahllokal kann auch mit Hilfe des Wahllokalfinders online (Öffnet in einem neuen Tab) gesucht werden.