Nach den aktuellen Informationen soll am 23. Februar 2025 ein neuer Bundestag gewählt werden. Der Wahltermin muss noch von dem Bundespräsidenten festgelegt werden, dies kann jedoch erst geschehen, nachdem der Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt hat. Danach muss die vorgezogene Bundestagswahl innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung verkürzt. Der Zeitraum für die Briefwahl wird sich dabei voraussichtlich auf zwei Wochen vor dem Wahltag reduzieren. In diesen Zeitraum fallen auch der Versand der Wahlunterlagen und deren Rücksendung. Daher wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, nach Möglichkeit am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal zu wählen.
Auch die Stadt Neu-Isenburg bereitet sich bereits auf die Organisation und Durchführung der Wahl vor. Insbesondere müssen für den Wahltag auch wieder zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gefunden werden. Wer sich für dieses Wahlehrenamt interessiert, kann sich bereits heute per E-Mail beim Wahlamt der Stadt Neu-Isenburg melden. Alle Wahlhelfer/innen erhalten vor der Wahl eine Einweisung in diese wichtige Aufgabe.
Sobald weitergehende Informationen zur Briefwahl vorliegen, werden diese und ein Link für den Online-Dienst zur Beantragung der Briefwahl frühestmöglich hier veröffentlicht.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger, die selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sind - also die deutsche Staatsangehörigkeit haben - und mindestens 18 Jahre alt sind, Wahlhelferinnen und -helfer werden. Bei der Mitwirkung im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Briefwahl
Briefwahlanträge können bereits formlos gestellt werden. Dabei muss der vollständige Name, die Wohnanschrift und das Geburtsjahr angegeben werden. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift gesendet werden sollen, ist auch diese anzugeben, E-Mail
Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich frühestens zwei Wochen vor dem Wahltermin möglich. Die Briefwahlunterlagen müssen dann wieder bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.